Nachdem das Bürgerbegehren „Rettet die Holledau“ abgelehnt worden ist, signalisiert Bürgermeister Mathias Kern weiterhin die Bereitschaft, mit den Initiatorinnen über einen Kompromiss zu diskutieren. Das Thema geht in die nächste Runde.
Attenkirchen – Wie es mit dem wegen einer zu unpräzisen Fragestellung gescheiterten Bürgerbegehren „Rettet die Holledau“ weitergeht, war am Montag Thema im Attenkirchener Gemeinderat. Die Gegner halten die geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ortsteilen Pfettrach und Roggendorf-Staudhausen für überdimensioniert.
Bürgermeister Mathias Kern teilte dem Gremium mit, dass man den Initiatorinnen inzwischen einen Bescheid zukommen habe lassen, dass das Bürgerbegehren aus genannten Gründen abgelehnt worden ist. Bevor es zu einer Neuauflage eines Bürgerbegehrens oder auch einem von der Gemeinde initiierten Ratsbegehren kommt, habe man den Initiatorinnen Andrea Schoder und Eva Einberger noch mal ein Gesprächsangebot unterbreitet, so Kern. Und zwar dahingehend, dass man versuchen wolle, zusammen mit den Vorhabensträgern einen Kompromiss zu erzielen.
Dem Ortschef schweben „zwei getrennte Gespräche“ vor. Je eines mit den Projektentwicklern SUNfarming im Falle von Roggendorf-Staudhausen und der Solea GmbH sowie Energie Südbayern GmbH im Falle von Pfettrach. In Sachen Termine war die Rede von Februar und März. Sinn und Zweck ist es laut Mathias Kern, nach „Kompromisslinien“ zu suchen.
Nun habe man von den beiden Initiatorinnen eine Rückmeldung erhalten. „Die Gesprächsbereitschaft liegt vor“, so der Rathauschef. Es komme jetzt darauf an, ob zusammen ein Kompromiss erarbeitet werden könne. „Es wird geschaut, was stört“, sagte Kern. Entscheidend dabei dürfte sein, ob aus Sicht der treibenden Kräfte des Bürgerbegehrens „alles weg muss“ oder ob es nicht doch Möglichkeiten gebe, sich über das Ausmaß der Anlagen zu einigen. Die Vorhabensträger dagegen sollen sagen, was sie für machbar halten und was nicht. Das Ergebnis werde man dann der Öffentlichkeit im Zuge einer Pressekonferenz mitteilen.
Bei der Gelegenheit reagierte Kern auch auf „Irritationen“, zu denen es gekommen war, weil die Kommune bei der Beurteilung der juristischen Zulässigkeit einen Fachanwalt hinzugezogen hatte. Die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens hatten das in einer Stellungnahme ausdrücklich bemängelt. „Eigentlich sollte die Prüfung der Zulässigkeit mithlfe der Kommunalaufsicht ausreichen“, hieß es. Dem hielt Kern jetzt entgegen, dass die Kommunalaufsicht das Verfahren „überwacht“ und beratend begleitet habe. Man habe allerdings zu verstehen gegeben, dass man das nicht entscheiden wolle. Deshalb sei der Fachanwalt hinzugezogen und seine Expertise eingeholt worden, stellte Kern klar. „Das ist der Hintergrund.“
Schoder und Einberger hatten die Ablehnung des Bürgerbegehrens aus den besagte Gründen als „ärgerlich“ bezeichnet, gleichzeitig jedoch angekündigt, ihr Vorhaben deswegen keinesfalls aufgeben zu wollen (wir haben berichtet). Zu Verhandlungen sind sie aber offenbar bereit: „Gerne nehmen wir die Möglichkeit eines Gespräches an“, erklären sie in einem Schreiben an die Gemeinde.