Bezahlbares Wohnen: Einkommen, Beruf, Ehrenamt spielen wichtige Rolle
Herrsching - Den Quadratmeterpreis für die künftige Miete der Gemeindewohnungen, die ab Herbst 2027 am Mitterweg in Herrsching bezogen werden sollen, hatte Bürgermeister Christian Schiller bereits in der Bürgerversammlung genannt: 12,80 Euro. Das ist die Vorgabe der Regierung von Oberbayern, um das Vorhaben entsprechend zu fördern. In seiner Sitzung am Montag zurrte der Gemeinderat die Vergaberichtlinien fest. Sobald das Rechts㈠anwaltsbüro Gritschneder den Katalog ausgearbeitet hat, sind Bewerbungen möglich.
„In wenigen Wochen geht es los“, sagte Schiller. Der Bürgermeister rechnet mit dem ersten Spatenstich im März oder April. Wie berichtet, sollen auf dem Gemeindegrundstück neben der Nikolauskirche 26 bezahlbare Wohnungen entstehen. Dafür gibt es eine hohe staatliche Förderung. Um diese nicht aufs Spiel zu setzen, muss die Gemeinde nicht nur den von der Regierung festgesetzten Mietpreis akzeptieren, sondern auch strenge Richtlinien bei der Vergabe einhalten. Es müssen mindestens 16 Wohnungen an Bewerber vergeben werden, die „Berufsangehörige der Daseinsvorsorge“ sind, also im Gesundheitswesen, in der Pflege, der öffentlichen Verwaltung, der Kinderbetreuung, bei Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr arbeiten oder bei der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung wie der AWA. Mindestens eine Wohnung muss an anerkannte Flüchtlinge vergeben werden.
Nicht weniger kompliziert als die Definition der Daseinsvorsorge ist die Berechnung der Einkommensgrenze. Caroline Guth vom Anwaltsbüro Gritschneder machte dies in einem Rechenbeispiel deutlich: Eine Familie mit einem Jahreseinkommen von insgesamt 100 000 Euro müsse nämlich nicht gleich von einer Bewerbung absehen, nur weil geschrieben stehe, dass die Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt bei 43 200 Euro liege. Zugerechnet werden nämlich 10 700 Euro für jede weitere Person – und wenn es Kinder sind, noch mal jeweils 3200 Euro. Das ergibt für eine vierköpfige Familie mit Kindern eine Einkommensgrenze in Höhe von 71 000 Euro. Ähnlich wie bei der Steuer werden darüber hinaus Freibeträge gewährt, sodass das bereinigte Einkommen deutlich höher liegen kann. Zuletzt wird für die Vergabe ein Kriterienkatalog herangezogen. Darin werden Punkte vergeben zum Beispiel für alle, die schon länger in Herrsching wohnen oder die sich ehrenamtlich im Ort engagieren.
„Wir wollen, dass Normalverdienende eine Chance haben. Eine absolute Einkommensgrenze wird es nicht geben“, versprach Schiller. „Wir haben einen Spielraum, den wir auch nutzen. Wir schauen gemeinsam, ob die Bewerber in der Toleranz liegen.“
Was mit Fehlbelegern sei, fragte Leo Gruber (BGH), also zum Beispiel mit Mietern, deren Einkommen im Laufe der Zeit steigt. Die Frage war auch schon bei der Bürgerversammlung am Donnerstag aufgekommen. Richtlinien seien immer Momentaufnahmen, sagte Anwalt Benedikt Gritschn㈠eder. Die Gemeinde habe kein Kündigungsrecht. Wenn sich im Laufe der Jahre etwas ändere, Kinder zum Beispiel ausziehen oder sich das Einkommen verbessere, könne sie die Bewohner nicht einfach vor die Tür setzen. „Es ist ja keine Sozialwohnung“, sagte er. Schiller schlug vor, solchen Fällen eventuell mit einer Mieterhöhung zu begegnen, indem die persönliche Situation regelmäßig abgefragt werde.
Der Gemeinderat beauftragte die Kanzlei, die Antragsformulare auszuarbeiten. Sobald diese vorliegen, sollen sie bekanntgegeben weden. Bewerbungen sind dann auch online möglich.