Schuleingangsuntersuchung mit neuem Konzept – das ändert sich ab Juli

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Präsentierten die reformierte Schuleingangsuntersuchung: Dr. Saskia Huppmann (Mitte) sowie die sozialmedizinischen Fachkräfte Elke Kassner (links) und Katharina Erhart. © Ralf Ruder

Was muss ein Kind können, damit es eingeschult werden kann? Diese Frage wird schon seit Jahrzehnten bei der Schuleingangsuntersuchung beantwortet. Bis spätestens 2027 soll die allerdings bayernweit reformiert werden – der Landkreis Weilheim-Schongau startet damit im Juli.

Landkreis – Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden sich bestimmt noch an sie erinnern können: die Schuleingangsuntersuchung. Bei diesem halb- bis dreiviertelstündigen Termin soll geschaut werden, wie der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes ist und ob es bereit für die nahende Einschulung ist. Bestandteil der Untersuchung sind ein Hörtest, ein Sehtest, ein Feinmotoriktest sowie sprachliche Entwicklungstests. Seit 2013 wird die Schuleingangsuntersuchung im Landkreis vom Gesundheitsamt durchgeführt.

So weit, so gut. Doch im Lauf der vergangenen Jahre hat man ein Problem bemerkt: „Wir untersuchen im Moment Kinder, die im September in die Schule kommen“, erklärt Dr. Saskia Huppmann, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts im Landkreis. Wenn bei der Untersuchung aber festgestellt wird, dass das Kind noch Förderbedarf hat und zum Beispiel einen Logopäden besuchen sollte, „ist der Zug längst abgefahren“. Denn die Schulanmeldung ist schon erledigt, aber die Wartezeiten bei den entsprechenden Pädagogen sind lang. Oft zu lang, um das Kind noch fit genug für die Schule zu bekommen.

Zeitpunkt der Untersuchung verschiebt sich

Weshalb man beschlossen hat, die Untersuchung zu reformieren. Diese Umstellung erfolgt allerdings nicht bayernweit gleichzeitig, sondern schrittweise. So wurde im Nachbarlandkreis Garmisch-Partenkirchen die reformierte Untersuchung bereits eingeführt. Im Juli ist nun der Landkreis Weilheim-Schongau an der Reihe.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört der Zeitpunkt der Untersuchung – der verschiebt sich vom letzten auf das vorletzte Kindergartenjahr. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kinder zwischen vier und fünf Jahre alt. Bis zur Einschulung ist da also noch eine ganze Weile hin. Wichtige Zeit, um bei der Untersuchung entdeckte Probleme noch rechtzeitig beheben zu können.

Rückstände können aufgeholt werden

Huppmann spricht von einer „Erhöhung der Chancengleichheit für die Kinder“. So können etwa Kinder mit ausländischen Wurzeln sprachliche Rückstände in dieser Zeit aufholen. Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts erwähnt aber auch Flüchtlingskinder aus der Ukraine, die in nicht wenigen Fällen noch Kriegstraumata haben.

Neben dem früheren Zeitpunkt gibt es beim neuen Konzept auch noch weitere Änderungen. So wurde die Untersuchung um einen Grobmotoriktest ergänzt und es werden künftig auch sogenannte Rechenvorlauffähigkeiten, wie zum Beispiel das Erkennen von Mengen, geprüft. „Wir haben festgestellt, dass man mit dem Sprachtest einiges, aber nicht alles, abdeckt. Da gab es eine Lücke“, so Huppmann. Besagte Lücke wird mit dem neuen Konzept nun geschlossen.

Im Juli werden die ersten Einladungen für die neue Untersuchung an die Eltern der betroffenen Kinder verschickt. „Ganz schön früh“, werden da manche sagen. Aber das hat vor allem logistische Gründe. Denn wegen der Reformierung kommen zusätzlich zu den rund 1500 Kindern im Landkreis, die heuer im vorletzten Kindergartenjahr sind, natürlich auch nochmal so viele, die im letzten Jahr sind. „Das wichtigste ist: Die Kinder werden deshalb nicht früher eingeschult“, betont Huppmann.

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