Buchheim-Museum: Kündigung des Direktors ist unwirksam

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Erfolgreich vor Gericht: Daniel J. Schreiber © ralf ruder

Sieg auf ganzer Linie für den früheren Direktor des Buchheim-Museums in Bernried: Sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung von Daniel J. Schreiber waren unwirksam.

Das hat das Arbeitsgericht in Weilheim in einem Endurteil vom vergangenen Mittwoch festgestellt.

„Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgerecht als Museumsleiter weiterzubeschäftigen“, heißt es weiter. „Die Beklagte“ ist in dem Rechtsstreit die Buchheim-Stiftung als Betreiberin des Museums. Vorstand der Stiftung ist Dr. Walter Schön, ein ehemaliger bayerischer Spitzenbeamter, der die Kündigung gegen Schreiber am 11. August des vergangenen Jahres ausgesprochen hatte. „Die Kündigungsgründe lagen im Führungsverhalten, das zu einer Störung des Betriebsfriedens geführt hat. Deshalb gab es keine Alternative zur Trennung“, hatte Schön seinerzeit den sofortigen Rauswurf begründet, der am 58. Geburtstag von Schreiber erfolgte.

„Jetzt, wo das Recht wiederhergestellt ist, besteht die Chance, dass wir endlich mit dem beginnen können, was schon vor mehr als einem Jahr hätte passieren müssen: ins Gespräch kommen, um eine gute Lösung für das Buchheim-Museum und die beteiligten Menschen zu erzielen“, so Schreiber in einer Stellungnahme nach der Urteilsverkündung.

Schreiber dankt seinen Unterstützern

Er danke „all den vielen Menschen, von denen ich in den vergangenen dreizehneinhalb Monaten allergrößte ideelle und praktische Unterstützung erfahren durfte“.

„Ja, das ist ein Sieg auf ganzer Linie für Herrn Schreiber“, so Walter Schön auf Nachfrage. Trotzdem wird der Fall vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen: „Die Buchheim-Stiftung wird gegen das Urteil in der Kündigungsschutzklage in Berufung gehen. Wir sehen keine Basis mehr für eine Weiterbeschäftigung, weil das Vertrauensverhältnis zum Vorstand und zu führenden Mitarbeitern des Museums zerstört ist“, so die gestrige Presseerklärung des Stiftungsvorstands.

Obwohl das Arbeitsgericht im Urteil den Antrag der Stiftung auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurückgewiesen hat, ist an eine Weiterbeschäftigung Schreibers wohl nicht zu denken. Er hatte das Museum über zehn Jahre erfolgreich geführt, was ihm allseits bestätigt wurde. Im Februar hat er die Leitung der Museen der Stadt Landshut übernommen. Das Buchheim-Museum wird seit dem Rauswurf Schreibers – mit ihm musste seinerzeit auch Pressereferentin Claudia Lamas Cornejo gehen – interimsmäßig von Erich Schneider und der stellvertretenden Direktorin Rajka Knipper geführt.

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