Mit 80 Km/h und ohne Führerschein auf dem Mofa unterwegs: Fahrer liefert kuriose Erklärung
Deutlich schneller als erlaubt und auch noch ohne Führerschein ist ein Mofafahrer in Hohenpeißenberg unterwegs gewesen. Für sein rasantes Gefährt lieferte der 61-Jährige der Polizei eine kuriose Erklärung.
Hohenpeißenberg – Am Mittwoch gegen 17.50 Uhr fiel einem Autofahrer in Hohenpeißenberg ein vor ihm fahrender „Mopedfahrer“ auf, der mit seinem Gefährt mit geschätzten 80 km/h auf der Füssener Straße in Richtung Ortsmitte unterwegs war. Der Autofahrer staunte nicht schlecht ob des Tempos des Gefährts. Denn aufgrund des angebrachten Versicherungskennzeichens sei dieser davon ausgegangen, dass es sich bei dem Zweirad um ein Moped handeln würde, welches eigentlich nicht schneller als 45 km/h fahren dürfte, heißt es im Polizeibericht. Weil da offenbar etwas nicht mit rechten Dingen zuging, verständigte der Mann die Ordnungshüter.
Eine eingesetzte Streife konnte den Zweiradfahrer wenig später an seiner Wohnung antreffen. Es stellte sich heraus, dass es sich beim Gefährt um ein Mofa mit einer eigentlich bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelte. Der Fahrer gab an, dass sein Zweirad deshalb deutlich schneller als erlaubt fährt, weil er als Verkehrsteilnehmer für andere kein langsam fahrendes Verkehrshindernis darstellen wolle.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s auch in unserem regelmäßigen Schongau-Newsletter. Und in unserem Weilheim-Penzberg-Newsletter.)
Das Mofa wurde daraufhin durch die Polizei sichergestellt, um auf einem geeichten Rollenprüfstand zu ermitteln, welche Geschwindigkeit tatsächlich mit dem Zweirad gefahren werden kann. „Möglicherweise wurden am Mofa bauliche Manipulationen vorgenommen.“
Sollte sich diese Vermutung bewahrheiten, ist das jedoch nicht der einzige Ärger, der dem 61-jährigen Fahrer blüht. Wie sich herausstellte, war dem Mann die Fahrerlaubnis bereits in der Vergangenheit entzogen worden. Gegen ihn wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung eingeleitet.