Unternehmen warnt vor dem Verzehr: Beliebte „Ritter Sport“-Schokolade von Rückruf betroffen

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Auch Schokolade ist regelmäßig von Rückrufen betroffen. Nun hat es drei Chargen der beliebten Schokoladenmarke „Ritter Sport“ erwischt.

München – Manche beißen sie, andere lassen sie genüsslich auf der Zunge zergehen – die Rede ist von Schokolade. Sie ist für viele der perfekte Snack für zwischendurch oder bei dem Fernsehabend. Und gerade die Marke „Ritter Sport“ ist beliebt unter den Schokofans. Immer wieder kommen neue Kreationen der Schokomarke heraus. Doch bei einer Sorte ist Vorsicht geboten.

Rückruf von beliebter „Ritter Sport“-Schokolade – Warnung vor Kunststoffteilen

Die Alfred Ritter GmbH hat über einen Rückruf des Artikels „Ritter Sport Gefüllte Vollmilchschokolade“ der Sorte „Joghurt“ informiert, wie produktwarnung.eu mitteilt. Nach Aussagen des Unternehmens können einzelne Tafeln Kunststoffteile enthalten. Für alle Naschkatzen gilt: Finger weg von der betroffenen Schokolade.

Die beliebte „Ritter Sport“- Schokolade ist von einem Rückruf betroffen.
Die beliebte „Ritter Sport“- Schokolade ist von einem Rückruf betroffen. © Leon Kuegeler/photothek.de/Imago

Fremde Inhalte, wie Kunststoffsplitter, Glasscherben oder metallische Fremdkörper können zu gefährlichen Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen. Häufig führen diese zu inneren Verletzungen oder Blutungen.

Ein weiterer Süßigkeiten-Rückruf: Drei Chargen von „Ritter Sport“ - Schokolade betroffen

Vor drei Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.02.2025 wird gewarnt. Kunden, die das betroffene Produkt erworben haben, sollten dieses nicht verzehren und dem Handel zurückgeben.

Hersteller Alfred Ritter GmbH
Produkt Ritter Sport Gefüllte Vollmilchschokolade - Joghurt
Betroffenes MHD 03.02.2025
Verpackungseinheit 100 g

Rückrufe bei Süßigkeiten sind keine Seltenheit. So gab es kürzlich einen bundesweiten Süßigkeiten-Rückruf, da nach dem Verzehr eine erbgutschädigende Wirkung möglich. Rewe und die Drogerie Müller mussten im vergangenen Jahr einen Riegel zurückrufen, da die Allergenkennzeichnung fehlte. (mg)

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