Auch Fußgänger können sich im Straßenverkehr falsch verhalten und müssen unter Umständen mit Bußgeldern rechnen. Die Ampel ist ein besonders kritischer Punkt.
Im Straßenverkehr gibt es eine Vielzahl an Regeln, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen. Die gelten aber nicht nur für Autofahrer, auch Fußgänger müssen sich daran halten und können nicht einfach laufen, wo sie wollen. Eine dieser Regeln betrifft die sogenannte 5-Meter-Regel an Ampeln. Was hinter dieser Regel steckt und welche Konsequenzen bei Missachtung drohen.
Straßenverkehrsregeln: Wo dürfen und müssen Fußgänger die Ampel überqueren?
Fußgänger haben im Straßenverkehr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Nach § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fußgänger verpflichtet, Ampeln zu nutzen, wenn sie die Straße an Kreuzungen oder Einmündungen überqueren. Insbesondere in urbanen Gebieten, wo die Verkehrsdichte hoch oder die Sicht schlecht ist, dürfen Fahrbahnen nur an Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln überquert werden. Diese Vorschrift soll Unfälle vermeiden und den Verkehrsfluss regulieren.
Die sogenannte 5-Meter-Regel besagt laut Efahrer.chip.de dabei, dass Fußgänger die Straße nicht innerhalb eines Bereichs von fünf Metern vor oder nach einer Ampel überqueren dürfen, ohne die Ampel zu nutzen. Bedeutet: Überquert ein Fußgänger die Fahrbahn in weniger als fünf Metern Abstand zu einer Ampel, ohne auf Grün zu warten, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Regelung an Ampeln: Bußgeld, wenn man bei Rot geht – so viel kann es sein
Das Überqueren der Straße bei rotem Ampellicht ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Die Straßenverkehrsordnung sieht in § 37 StVO vor, dass Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Fußgänger gehören, das Lichtzeichen der Ampel beachten müssen. Wer als Fußgänger bei Rot die Straße überquert, riskiert ein Bußgeld.
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Das Bußgeld für das Überqueren bei Rot liegt laut Bussgeldkatalog.org bei 5 Euro. Sollte durch das Überqueren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen oder ein Unfall passieren, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro. Darüber hinaus können bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder Wiederholungstätern zusätzliche rechtliche Konsequenzen folgen.
Das bedeutet also: Man muss bei einer Fußgängerampel zwangsläufig auf Grün warten und man kann die Straße auch nicht einfach hinter der 5-Meter-Grenze überqueren, weil man als Fußgänger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ampeln und Überwege zu nutzen.
Zebrastreifen und Gehwege: Hier haben Fußgänger Vorrang
Neben Ampeln gibt es andere Bereiche, in denen Fußgänger besonderen Vorrang genießen, wie zum Beispiel Zebrastreifen und Gehwege. Gemäß § 26 StVO müssen Fahrzeuge an Zebrastreifen anhalten, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn die Fußgänger den Zebrastreifen noch nicht betreten haben, aber eindeutig die Absicht zeigen, die Straße zu überqueren. Missachten Autofahrer diese Regel, drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Für Fußgänger ist es dennoch wichtig, vorsichtig zu sein und sicherzustellen, dass herannahende Fahrzeuge anhalten, bevor sie die Straße betreten. Das Betreten eines Zebrastreifens ohne ausreichende Aufmerksamkeit kann nicht nur gefährlich sein, sondern in seltenen Fällen auch rechtliche Folgen haben, falls ein Unfall verursacht wird.
Auch Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten. Fahrzeugführer dürfen laut Adac.de diese nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Vorsicht befahren, um zum Beispiel in Einfahrten zu gelangen. Fußgänger hingegen müssen Gehwege stets nutzen und dürfen die Fahrbahn nur betreten, wenn es keinen Gehweg gibt.
Mögliche Bußgelder für Fußgänger: So verhält man sich im Straßenverkehr richtig
Im Straßenverkehr ist es unerlässlich, dass Fußgänger die geltenden Regeln beachten, um Bußgelder und Gefährdungen zu vermeiden. Neben der 5-Meter-Regel und dem Verbot, bei Rot die Straße zu überqueren, gibt es weitere Vorschriften, die Fußgänger einhalten sollten.
Verstöße gegen diese Vorschriften können laut Bussgeldkatalog.org unterschiedlich hohe Bußgelder nach sich ziehen:
- Überqueren einer Straße bei Rot: 5 Euro
- Überqueren einer Straße bei Rot mit Gefährdung anderer/Verursachung eines Unfalls: 10 Euro
- Missachtung der 5-Meter-Regel (Überqueren der Fahrbahn in unmittelbarer Nähe einer Ampel ohne deren Nutzung): 5 bis 10 Euro (abhängig von der Situation)
- Überqueren der Fahrbahn an ungesicherter Stelle und Gefährdung des fließenden Verkehrs: 10 Euro
- Verweigerung, den Gehweg zu nutzen, wenn einer vorhanden ist: 10 Euro
- Verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn/Kraftstraßen: 10 Euro
- Verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gelaufen: 5 Euro
- Verbotswidriges Übersteigen einer Absperrung: 5 Euro
- Verbotswidriges Übersteigen einer Absperrung mit Verursachung eines Unfalls: 10 Euro
- Missachtung des Haltegebots oder der Zeichen eines Polizeibeamten: 5 Euro
- Am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl körperliche und geistige Mängel vorhanden sind, ohne Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet werden: 5 Euro, vom Verantwortlichen zugelassen: 25 Euro
- Fahrverkehr in einem verkehrsberuhigten Bereich unnötig behindert: 5 Euro
Verwendete Quellen: StVO, Efahrer.chip.de, Bussgeldkatalog.org, Adac.de