Frist endet am 31. Januar - Achtung, Hausbesitzer, die nächste Grundsteuererklärung steht womöglich an
Was ist die Grundsteuer?
Für Immobilienbesitzer war wohl kein Jahresstart so aufreibend wie das vergangene Jahr: Bis Ende Januar 2023 mussten sie nämlich Grundsteuerbescheide abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Steuer auf Grundstücke und darauf befindliche Immobilien in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt.
Die Folge? Bemessungswerte für Grundstücke und Häuser mussten neu erfasst werden. Tausende von Eigentümern mussten detaillierte Daten zusammenstellen und in einer so genannten Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt schicken.
Warum gab es so viel Ärger um die Grundsteuer?
Experten rieten Immobilienbesitzer, die im Verlauf des vergangenen Jahres ihre Steuerbescheide für die Steuer erhielten, die ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, Widerspruch einzulegen. Vielerorts fielen die neuen Bodenrichtwerte wegen des Immobilien-Booms nämlich deutlich höher aus als zuvor, weshalb die Steuerlast teilweise um mehrere Hundert Prozent stieg.
Hinzu kamen die sogenannten „Hebesätze“, der letzte Faktor bei der dreistufigen Berechnung der Grundsteuer. Weil die Grundsteuer zu den einträglichsten Einnahmequellen vieler Gemeinden zählt, hievten die Kommunen die Hebesätze entsprechend hoch. Damit steigt auch die Steuerbelastung für Grundstückseigentümer.
Interessensverbände wie der Bund der Steuerzahler rieten deshalb zum Widerspruch. Rechtlich ist die Reform weiterhin umstritten. In Rheinland-Pfalz bestätigte das Finanzgericht bereits Eilanträge gegen Grundsteuerbescheide. Die Richter beriefen sich dabei auf „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Bescheide und der „Verfassungsmäßigkeit“ der Berechnungen.
Wer muss 2024 erneut einen Bescheid abgeben?
Eine der wenigen guten Nachrichten für Hausbesitzer: Nicht jedes Jahr braucht das Finanzamt neue Daten. Vorgesehen ist, dass alle sieben Jahren eine erneute Feststellung stattfindet. Doch Vorsicht: Das gilt nicht für alle Immobilienbesitzer, wie die „WirtschaftsWoche“ kürzlich berichtete.
Manche seien womöglich verpflichtet, in diesem Jahr einen Folgebescheid ans Finanzamt zu senden – und zwar, wenn es Änderungen am Grundstück oder der darauf befindlichen Immobilie gab. Das gilt seit dem 31. Januar 2023.
Laut „WirtschaftsWoche“ könnte ein Folgebescheid etwa bei folgenden Änderungen nötig werden:
- Wenn Keller oder Dachboden ausgebaut wurde,
- Flächen umgenutzt werden, wie etwa von Gewerbe- zu Wohnfläche,
- bei Neubebauung oder
- Teilung eines Grundstücks.
Die gute Nachricht: Nicht in allen Fällen ist das für die Grundsteuer relevant. Bei den gängigen Grundsteuermodellen, erklärt die „WirtschaftsWoche“, müssen erst Wertänderungen ab 15.000 Euro gemeldet werden.
Die schlechte Nachricht: In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gibt es diese Regelung nicht. Generell unterschieden sich einzelne Bundesländer in ihrer Handhabe der Grundsteuer stark. Immobilienbesitzer sind gut beraten, sich genau über die notwendigen Meldungen beim lokalen Finanzamt zu informieren.
Bis wann muss der Folgebescheid eingereicht werden?
Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht. Wie im Vorjahr endet die Frist für diese Nachbescheide am 31. Januar 2024 - also in einer Woche. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben Hausbesitzer indes bis zum 31. März 2024 Zeit. Wichtig: Die Finanzämter fordern die Bescheide nicht noch einmal gesondert an, darum müssen sich die Immobilienbesitzer selbst kümmern. Wie im letzten Jahr können die Bescheide elektronisch eingereicht werden, beispielsweise über das Programm Elster.
Wer den Folgebescheid verspätet beim Finanzamt abgibt, muss mit einem Säumniszuschlag, einem Ordnungsgeld oder sogar schlimmstenfalls mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen.