Aufregung in Herrsching: Baumfällaktion am Weinberg

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Die Verkehrssicherungsmaßnahme sieht aus wie ein Kahlschlag: Ein Gutachter soll die Fällung für den Pfründestiftungsverbund in Auftrag gegeben haben. © Andrea Jaksch

Die Fällung einer Reihe großer Bäume am Dekan-Wenzl-Weg in Herrsching sorgt für große Aufregung. Das Grundstück gehört dem Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich, der darauf hinweist, dass es sich um eine Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht handelt. Der Verein Pro Natur Herrsching mahnt eine „verlässliche Regelung“ an.

Herrsching –„Rund 20 etwa 60 Jahre alte, völlig gesunde Buchen“ seien einer Fällung am Weinberg in Herrsching, am Dekan-Wenzl-Weg, zum Opfer gefallen. Das beklagte Karin Casaretto am Montag vor Beginn der Gemeinderatssitzung in Herrsching zum Punkt Bürgerfragen. Sie sprach von einem „absoluten Unding“, Bürger hätten sich an sie als Vorsitzende des Vereins Pro Natur Herrsching gewandt. Und sie nahm die Fällung zum Anlass, zum wiederholten Male eine „verlässliche Regelung“ zum Schutz vor solchen Maßnahmen einzufordern.

Das Grundstück, auf dem der Baumbestand stark dezimiert wurde, gehört dem Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich im Bistum Augsburg. Es diente historisch dem Auskommen des Seefelder Pfarrers. Nachdem es keine Landwirtschaft mehr gibt, wurden Grundstücke wie diese bistumsweit in einem Pfründestiftungsverbund zusammengefasst und dienen seither zur Sicherung der Rente für Pfarrer. Der Gemeinde sei durch den Pfründestiftungsverbund am gestrigen Dienstag mitgeteilt worden, dass die Fällung in Herrsching eine Verkehrssicherungsmaßnahme gewesen sei, die von einem Gutachter beauftragt worden sei, erklärt Bürgermeister Christian Schiller auf Nachfrage.

Schiller hatte der Vorsitzenden des Vereins Pro Natur nach ihrem Einwand am Montagabend gesagt, dass die Gemeinde keine Handhabe gegen die Fällung habe. Das Grundstück sei bis vor wenigen Jahren in einem Bebauungsplangebiet gelegen und verfüge über Baurecht. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Bebauungsplan vom Landratsamt vor drei Jahren für obsolet erklärt worden sei. „Es ist ein Baugrundstück“, bekräftigte der Bürgermeister. Zugleich nahm er Karin Casaretto auch die Hoffnung, eine Regelung zum Baumschutz zu finden.

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Wie berichtet, spaltet das Thema seit Jahren den Gemeinderat. Dabei ging es auch um Zuständigkeiten. Erst nach langem Hin und Her hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich darauf geeinigt, eine Grünordnungsplanung im dafür umbenannten Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss zu erarbeiten. Mit dem zweiten Bayerischen Modernisierungsgesetz wurde dieser Weg im Dezember vergangenen Jahres jedoch verbaut. Zur „Entbürokratisierung“ sind örtliche Bauvorschriften demnach nur noch restriktiv erlaubt, alle weiterführenden Satzungen sind zum 1. Oktober 2025 nichtig. Dazu zählten Grünordnungs- und Ortsgestaltungssatzungen sowie Stellplatzsatzungen, erklärt Bauamtsleiter Oliver Gerweck auf Nachfrage. Er führt dafür die Änderung des Artikels 81 Absatz 1 Punkt 5 in der Bayerischen Bauordnung an. Weil selbst die Stellplatzsatzung nur noch bedingt zur örtlichen Reglung herangezogen werden dürfe, sei in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses am 10. Februar einmal mehr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Busse zu Gast. Mit einer Satzung zur Regelung der Kfz-Stellplätze und der Versiegelung von Grundstücksflächen soll ein verbleibendes Minimum an Regelung möglich gemacht werden.

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