Bad Wörishofen hat den Jahresabschluss 2022 vorgestellt. Die Stadt erzielte rund eine Million Euro Gewinn und steigerte ihre liquiden Mittel deutlich.
Bad Wörishofen – Der Kämmerer räumte es gleich zu Beginn seiner Ausführungen ein: „Zukünftig wollen wir mit der Vorlage der Jahresabschlüsse zeitnaher sein“, so Ernst Hess.
Jahresabschluss der Stadt Bad Wörishofen 2022
Im Anschluss zeigte er – nach „guter Kooperation“ mit dem Rechnungsprüfungsausschuss – die „hohe Bilanzsumme“ von 123 Millionen Euro für 2022 auf. Davon seien etwa 111 Millionen Euro Anlagevermögen, wodurch zum Jahresanfang bereits jeweils 4,5 Millionen Euro als Fixkosten für Abschreibungen wegliefen. Laut Hess betrug das Infrastrukturvermögen 2022 – darunter sind auch Straßen oder Kanalanlagen – 40 Millionen Euro. Die liquiden Mittel seien von 640.000 Euro in 2021 auf 3,9 Millionen Euro in 2022 gestiegen. Das Umlaufvermögen wuchs insgesamt um vier Millionen Euro an.
Das Eigenkapital betrug 2022 57 Millionen Euro, die Rückstellungen – auch für Beamtenpensionen – beliefen sich auf elf Millionen Euro und die Verbindlichkeiten auf 25 Millionen Euro. Die Gewinnlage bezifferte Hess für 2022 mit rund einer Million Euro. Insgesamt konnte eine Ergebnisrücklage von 1,4 Millionen Euro gebildet werden.
Auch zur Finanzrechnung für das Jahr 2022 berichtete der Kämmerer. Klar wurde dabei, dass seinerzeit manche Einnahmen besser ausgefallen sind als geplant. Nämlich um etwa drei Millionen Euro Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und zusätzlichen 340.000 Euro beim Kurbeitrag. Mehrausgaben gab es in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro (Kreisumlage). Außerdem wurden Mindereinnahmen beim Fremdenverkehrsbeitrag (Unternehmen) mit etwa 330.000 Euro beziffert. Im Ergebnis habe man nach den Abschreibungen 2022 rund eine Millionen Euro erwirtschaftet, vermerkte der Kämmerer.
Er legte dem Gremium die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vor, die eine Befürwortung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlastung vorsah. Allerdings enthielt sie auch einen Vorbehalt zum Thema „Prüfung der Kreisumlage bezüglich materieller und formeller Mängel in 2021 und 2022“. Der Rat stimmte zu.
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