„Noch vor fünf Jahren gab es keine Urnenbestattungen“: Jetzt passt Jachenau den Friedhof an

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Auf dem Jachenauer Friedhof gab es bislang kaum Urnengräber. Nun trägt die Gemeinde aber auch hier dem Trend zu Feuerbestattungen Rechnung. © Andreas Steppan

Der Trend zu Urnenbestattungen macht auch vor der Jachenau nicht Halt. Dieser Entwicklung hat nun der Gemeinderat Rechnung getragen und die Friedhofssatzung angepasst.

Jachenau – „Noch vor fünf Jahren gab es in der Jachenau keine Urnenbestattungen – höchstens einmal eine einzelne, das war etwas Außergewöhnliches“, sagt der Jachenauer Bürgermeister Klaus Rauchenberger. Im vergangenen Jahr, in dem es noch dazu besonders viele Sterbefälle gegeben habe, habe sich nun ein gänzlich anderes Bild gezeigt. „In 70 Prozent der Fälle war eine Urnenbeisetzung gewünscht.“

Noch keine Urnengräber auch Friedhof in Jachenau

Urnengräber aber gibt es auf dem Jachenauer Friedhof bis jetzt noch gar nicht. Die Urnen mit der Asche der Verstorbenen wurde laut Rauchenberger in den traditionellen Einzel- beziehungsweise Familiengräbern bestattet. In den meisten Fällen waren diese Grabstätten schon vorhanden. Doch auch die Fälle, in denen Jachenauer Bürger beerdigt werden müssen, die bislang kein Familiengrab auf dem örtlichen Friedhof haben, nehmen laut dem Bürgermeister zu.

Der Gemeinderat sei daher übereingekommen, künftig auch kleinere Urnengräber anzubieten. „Sie sind nicht so teuer und auch von Pflege und Unterhalt her überschaubarer.“ Je nach Bedarf sollen die Urnengräber im Bereich in der Nähe des Ausgangs des Friedhofs an der Kirche Richtung Kriegerdenkmal angeordnet werden. Von einer Urnenwand oder anderen Grabformen für Feuerbestattungen nahm der Gemeinderat Abstand.

Proportionen bei Urnengräbern müssen stimmen

Die Friedhofssatzung, in der Urnengräber bis dato gar nicht vorkamen, musste der Gemeinderat entsprechend ändern. „Wir haben uns dabei an Nachbargemeinden orientiert“, erklärt der Bürgermeister. Die Größe einer solchen Grabstätte ist nun laut Satzung auf 60 Zentimeter Breite und 90 Zentimeter Tiefe begrenzt.

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Die darauf aufgestellten Grabsteine, Kreuze oder Ähnliches dürfen nicht höher als 90 Zentimeter sein, damit die Proportionen stimmen. In einem Grab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Satzung, in der in diesem Zuge die Friedhofsgebühren „moderat angepasst“ wurden, so Rauchenberger, tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. (ast)

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