Junge Kradfahrerin: Zweimal Ärger mit der Polizei an einem Abend

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Die Polizei traf am Donnerstagabend gleich zweimal auf eine 16-Jährige. © IMAGO/Maximilian Koch

Ziemlich uneinsichtig zeigte sich eine 16-jährige Tölzerin am Donnerstagabend. Erst touchierte sie mit ihrem Leichtkraftrad einen Pkw, dann gab es in Bad Tölz erneut Ärger.

Lenggries/Bad Tölz – Nach Angaben der Polizei fuhr die junge Frau am Donnerstagabend gegen 19.20 Uhr auf ihrem Leichtkraftrad auf der B13 von Bad Tölz Richtung Lenggries. Sie war Teil einer Gruppe mit mehreren Fahrern. Auf Höhe des Lenggrieser Klärwerks überholten sieben aus der Gruppe einen Lenggrieser (65) mit seinem Kia Sorento samt Anhänger.

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Abstand des entgegenkommenden Verkehrs falsch eingeschätzt

Als die Tölzerin ihren Überholvorgang begann, unterschätze sie allerdings den Abstand des entgegenkommenden Verkehrs. Als sie bemerkte, dass sie nicht mehr genügend Platz hatte, um den Überholvorgang zu beenden, fuhr sie neben dem Kia her. Dabei kam es zu einer Berührung des Auspuffs und der Felge des linken Vorderrads des Pkw. Als die Gruppe und der Kia-Fahrer in der nächsten Parkbucht anhielten, zeigte sich die Kradfahrerin recht uneinsichtig über ihren Fahrfehler – auch gegenüber der Polizei.

Motorrad-Posen auf der Osterleite

Das war allerdings nicht das letzte Zusammentreffen mit der Polizei an diesem Abend. Gegen 20.25 Uhr wurde der Inspektion mitgeteilt, dass einige Motorräder mehrmals die Osterleite hinauf- und auch wieder herunterfahren und eine weitere Person filmen würde. Fünf Fahrer im Alter zwischen 16 und 25 Jahren aus Bad Tölz, Murnau und Habach wurden von den Beamten schließlich angehalten und kontrolliert – darunter auch wieder die junge Tölzerin.

Alle Beteiligten bekommen Post von der Bußgeldstelle

Alle Beteiligten erhalten nun demnächst Post von der Bußgeldstelle, da sie aufgrund ihres Verhaltens unnötigen Lärm und Abgase verursacht haben. Die 16-Jährige wird zudem aufgrund ihrer Uneinsichtigkeit für Verkehrsunterricht respektive einer Nachschulung vorgeschlagen, zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde von den Vorfällen in Kenntnis gesetzt.

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