Ein wahnkranker Mann soll seine 72-Jährige trotz Kontaktverbots erneut missbraucht haben.
München/Dachau – Zum zweiten Mal binnen zehn Jahren muss sich ein Mann wegen Vergewaltigung und Misshandlung der selben Frau vor dem Landgericht München II verantworten. Das Fatale dabei: Der 56-Jährige leidet an Wahnvorstellungen, und die 72-Jährige, der er sich eigentlich nicht mehr nähern durfte, kam immer wieder auf ihn zu. Doch jetzt droht dem Mann aus der Dominikanischen Republik die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Beim Prozessauftakt ließen ihn seine Anwälte keine Angaben machen.
2011 hatte sich seine Erkrankung entwickelt. Zuvor hatte er in einem Hotel in seiner Heimat eine wesentlich ältere Frau kennengelernt. Er begleitete sie nach Deutschland. Die beiden heirateten. Doch schon rasch lernte er das spätere Opfer kennen. Er ließ sich scheiden und zog zu seiner neuen Freundin nach Karlsfeld. Auch sie war wesentlich älter als er und ahnte nicht, welche Probleme ihr neuer Freund hatte.
2013 kam es zu den Übergriffen. Der Angeklagte würgte seine Freundin und schlug sie im Badezimmer auf die Ohren. Dann vergewaltigte er sie. Es kam zum Prozess vor dem Landgericht München II. Weil er schon damals schwer krank war, wurde eine Unterbringung angeordnet, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Richter stellten ihn mehrere Jahre unter Führungsaufsicht, ordneten eine strenge Medikamentierung an und schickten ihn zur weiteren Behandlung in eine ambulante forensische Nachsorge-Einrichtung. Mittlerweile lebte er in einer eigenen Wohnung in Dachau. Seiner Freundin durfte er sich nicht mehr nähern.
Doch die mittlerweile 72-Jährige kam offenbar einfach nicht vom Angeklagten los. Laut der Anklage kam es aufgrund ihrer Initiative wieder zu gemeinsamen Treffen. Der 56-Jährige zog erneut bei ihr ein. Das ging eine Zeitlang gut, doch weil der Mann nach Beendigung seiner Bewährung die Medikamente abgesetzt hatte, kam es erneut zu Übergriffen und Vergewaltigungen. Elf Vorfälle listet die neue Anklage auf. Im April verging er sich nicht nur an ihr, sondern er schlug sie auch blutig. Im Wahn warf er ihr vor, dass sie einen anderen Freund habe. Ihr gelang es noch, ins Badezimmer zu flüchten. Von dort aus alarmierte sie die Polizei. Er wurde festgenommen und kam in die Psychiatrie.
Weil der Angeklagte am ersten Verhandlungstag keine Angaben machte, ließ das Gericht einen Sachverständigen reden. Dem hatte der Angeklagte während einer äußerst anstrengenden Untersuchung erklärt, dass die Beziehung vorbei sei, er sich aber nicht an der früheren Partnerin rächen wolle. Im Übrigen könne er sich eine Behandlung mittels einer Depotspritze vorstellen. In die forensische Nachsorge-Ambulanz wolle er aber kein zweites Mal gehen. Der Prozess dauert an.