Messerattacke im Zug mit zwei Toten: Gericht verhängt lebenslange Freiheitsstrafe

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Ibrahim A. ersticht zwei Menschen in einem Regionalzug. Nun hat das Gericht sein Urteil gefällt: lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung.

Brokstedt – Im Fall der tödlichen Messerattacke in Brokstedt, Schleswig-Holstein, hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten, Ibrahim A., wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen getötet und vier weitere schwer verletzt hat. Am Mittwoch, 15. Mai, wurde zudem die Schwere der Schuld festgestellt, was eine Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Messerattacke im Zug mit zwei Toten: Gericht verhängt lebenslange Freiheitsstrafe
Der Angeklagte Ibrahim A. (M) wird in Handschellen in den Gerichtssaal im China Logistic Center gebracht. © Marcus Brandt/dpa

Am Nachmittag des 25. Januar 2023 zog Ibrahim A. in einem Regionalzug auf der Strecke von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser und griff unerwartet die Fahrgäste an, wie 24hamburg.de damals berichtete. Ein 17-jähriges Mädchen und ihr 19-jähriger Freund verloren ihr Leben. Vier weitere Passagiere erlitten schwere Verletzungen. Der Angreifer wurde schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt. Die Tat löste weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus Bestürzung aus.

Messerattacke im Zug mit zwei Toten: Aus Frust gehandelt?

In Bezug auf die Schuldfähigkeit schloss sich die Große Strafkammer dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister an. Der Professor hatte bei dem Angeklagten psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) festgestellt, jedoch keine Psychose. Er äußerte: „Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit“. Zudem sah er keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit.

Das Urteil des Gerichts entsprach der Forderung der Staatsanwältin Janina Seyfert. Der Verteidiger Björn Seelbach hatte hingegen für die Einweisung seines Mandanten in die forensische Psychiatrie plädiert. Sollte die Strafkammer keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit feststellen, forderte er eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung.

Bis kurz vor dem Angriff befand sich Ibrahim A., der aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommen war und eine Duldung hatte, in Hamburg wegen einer anderen Tat in Untersuchungshaft. Er war zu einem Termin bei der Ausländerbehörde nach Kiel gereist. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er aus Frust handelte.

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