„Heidi“ statt „Heidemarie“ - Rentnerin (81) muss 258 Euro Strafe zahlen, weil auf Zugticket kürzerer Vorname steht

Eine 81-jährige Rentnerin aus Deutschland macht im Juni mit ihrem Ehemann einen Ausflug mit der Schweizer Bahn von Freiburg im Breisgau nach Wien. Ein Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) kontrolliert ihr Zugticket und will dazu ihren Ausweis sehen. 

Dem Kontrolleur fällt auf, dass der Vorname „Heidi“ auf der Fahrkarte nicht mit dem im Ausweis übereinstimmt. Im Pass heißt die Rentnerin „Heidemarie“. Das berichtet der Schweizer „Tageanzeiger“.

Schweizer Mitreisende übernimmt Kosten

Daraufhin erklärte der Schaffner das Zugticket für ungültig und brummte der alten Dame eine Strafe von 252 Franken (rund 258 Euro) auf. Die Frau und ihr Mann beschwerten sich und bestanden darauf, bezahlt zu haben und dennoch als Schwarzfahrer behandelt zu werden. Der Bahnmitarbeiter kündigte laut „nau.ch“ sogar an, die Polizei in Zürich zu rufen.

Ein Schweizer habe sich für den Kontrolleur geschämt und die Kosten übernommen, schreibt „nau.ch“ weiter. Ein SBB-Sprecher habe sich später für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.

Bahnticket auf dem Handy: Wer das nicht im Auge hat, muss Strafe zahlen

Nicht nur der falsche Name auf der Fahrkarte kann Ärger mit der Bahn bedeuten: Viele Reisende haben ihr Bahnticket bequem auf dem Handy dabei. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Ist der Akku bei der Kontrolle leer, hat man ein Problem. 

Es kann schneller gehen als gedacht und plötzlich ist der Akku des Handys leer. Wer dann bei einer Kontrolle im Zug sein elektronisches Bahnticket nicht vorzeigen kann, gilt formal als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis. Und dafür droht in der Regel ein Bußgeld.