Folter-Vorwürfe gegen JVA Gablingen - Ex-Häftling packt aus: „Ich lag gefesselt am Boden, dann traten sie mir ins Gesicht“

Der frühere Häftling, dessen Name nicht veröffentlicht wird, erzählt gegenüber dem „BR“, dass er wochenlang an Übelkeit, Schwindel und Erbrechen gelitten habe. Als er schließlich einen Arzttermin hatte, habe ein Beamter versucht, ihn zurück in die Zelle zu schicken. Nachdem er sich weigerte, habe der Beamte einen Knopf gedrückt. „Von überall kam Personal angerannt und sie haben auf mich eingeprügelt.“

Der Häftling sei daraufhin gefesselt und weiter misshandelt worden. „Als ich schon an Händen und Füßen gefesselt war, schlugen und traten die Beamten weiter auf mich ein, darunter auch Tritte ins Gesicht.“ In diesem Zustand sei er nackt in einen besonders gesicherten Haftraum im Keller gesperrt worden, wo er mehrere Tage verbracht habe. „Genauer kann ich es nicht sagen, da ich aufgrund der ständigen Dunkelheit kein Zeitempfinden mehr hatte“, schildert der Ex-Haflting.

Zustände sollen sich verschlimmert haben - Justizministerium reagiert

Ein weiterer ehemaliger Häftling berichtet von ähnlichen Fällen und sprach von blutverschmierten Wänden, die er während seiner Putzdienste reinigen musste. Nach seiner Aussage ihm ein Beamter erklärte, ein Inhaftierter sei mehrmals mit dem Kopf auf den Boden gesprungen – offenbar aus Verzweiflung.

Die Zustände sollen sich verschlimmert haben, nachdem die neue stellvertretende Leiterin der JVA ihr Amt angetreten hatte. Eine ganze Station sei von ihr in Einzel-Arrestzellen umgewandelt worden Der Häftling berichtete weiter, dass Beschwerden an das Amtsgericht seitdem unbeantwortet geblieben seien. „Nach dem Amtsantritt der Frau habe ich weitere Beschwerden ans Amtsgericht geschickt. Doch ich habe nie mehr Antworten zurückerhalten“, so der Ex-Häftlinge weiter.

Das Bayerische Justizministerium erklärte, dass der Schutz der Gefangenen vor Selbstverletzung Priorität habe. Die Anwälte der stellvertretenden Leiterin wiesen die Vorwürfe kategorisch zurück und betonten, dass alle Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgten. Gegen die stellvertretende Leiterin wurde jedoch ein Betretungsverbot für die JVA erlassen.