Erschöpfung nach Geburt: Zeuge fehlt in Drogenverhandlung

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Ein Zeuge erschien nicht vor dem Dachauer Amtsgericht. Der Grund: Erschöpfung. Seine Frau hatte ein Kind geboren. © D.-W. Ebener/dpa

Ein Drogenprozess wird durch die Abwesenheit eines Schlüsselzeugen unterbrochen. Der Zeuge, frischgebackener Vater, konnte aufgrund von Erschöpfung nicht erscheinen. Die Verhandlung wird fortgesetzt, sobald er sich erholt hat.

Die Einfuhr, der gravierendere Vorwurf, war übrigens nur deshalb im Versuch steckengeblieben, weil die Polizei das Päckchen aus Holland vorher abgefangen hatte.

Der Zeuge, der für den Fang verantwortlich war, war daher entscheidend für die Verhandlung. Der Angeklagte nämlich schwor Stein und Bein, dass er kein Amphetamin bestellt hatte. „Es müssen die Nachbarn gewesen sein“, ließ er über seine Anwältin erklären. Die betonte außerdem, ihr Mandant habe den Drogen komplett abgeschworen: „Er befindet sich in der Aufarbeitung. Er weiß, dass Drogen nicht die Lösung sind.“

Die Lösung des Rätsels, wer nun die 104 Gramm Amphetamine aus Holland bestellt hatte, gab es in der Verhandlung aber nicht. Der entscheidende Zeuge erschien nämlich nicht. Der Grund: Er war in der Nacht Vater geworden, seine Frau hatte das gemeinsame Kind geboren. An der Verhandlung, so ließ er Amtsrichter Stefan Lorenz mitteilen, könne er daher „wegen Erschöpfung“ nicht teilnehmen.

Richter Lorenz erklärte, ihm sei auf diese Nachricht hin „die Kinnlade runtergeklappt“. Ähnlich ging es allen Frauen im Raum. Die Verhandlung soll nun fortgesetzt werden, wenn sich der junge Vater von der Geburt erholt hat.  

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