Neue Hebesätze: Mehr Einkommen aus der Grundsteuer
Der Gemeinderat hat die neuen Grundsteuerhebesätze beschlossen. Sie gelten ab dem kommenden Jahr. Was schon jetzt klar ist: Aus der Grundsteuer B wird die Gemeinde Moorenweis künftig deutlich mehr Einnahmen beziehen als bisher.
Moorenweis - Einstimmig wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 250 Prozent festgesetzt. Bisher lag er bei 295 Prozent. Was sich nach einer Senkung anhört, wird zumindest für einen Teil der Hauseigentümer höhere Kosten bedeuten. Denn die Grundsteuerreform führt dazu, dass sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben. Die neuen Messbeträge liegen deutlich über den alten, wie Kämmerer Gerhard Rieß dem Gemeinderat bereits im Juli mitteilte.
Bisher lag das Grundsteueraufkommen – also die Summe, die alle Grundsteuer-B-Zahler zusammen jährlich aufbringen - bei 327 000 Euro. Hätte man diesen Betrag konstant halten wollen, müsste der neue Hebesatz 180 Prozent betragen. Bei dem nun beschlossenen Hebesatz von 250 Prozent steigt das Grundsteueraufkommen auf 450 000 Euro.
Geld wird dringend gebraucht
Das Geld wird dringend gebraucht, wie im Gremium mehrere Redner betonten. „Wir müssen mehr Einnahmen erzielen, weil die Ausgaben uns davonlaufen“, so Kämmerer Rieß. Dritter Bürgermeister Christoph Gasteiger (CSU) betonte, dass man sich keinen Luxus leiste. „Wir sind mit unseren Pflichtaufgaben maximal belegt und perspektivisch auch überfordert.“ Die Gemeinde muss einen neuen Kindergarten bauen, Entwässerungseinrichtungen und Straßen sanieren.
Josef Wörle (CSU) ergänzte, dass auch die Kreisumlage steigen werde, da der Landkreis ebenfalls große Belastungen schultern muss. Stichworte sind hier unter anderem Schulsanierungen und die Zukunft des Kreisklinikums. Zweiter Bürgermeister Rudi Keckeis (Bürgervereinigung) wies darauf hin, dass die Grundsteuerhebesätze die letzten 30 Jahre unverändert geblieben seien und man sich im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis im unteren Drittel befinde.
Keine nennenswerten Veränderungen stehen im Bereich der Grundsteuer A bevor, die auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke fällig wird. Der Hebesatz bleibt bei 280 Prozent. Das Steueraufkommen erhöht sich laut Kämmerer Rieß dadurch lediglich um 2800 Euro.