Neues Gesetz ab 2024: Netzbetreiber dürfen bald Strom von Verbrauchern einschränken

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Neue Regeln erlauben es Verteilnetzbetreibern, den Strombezug bei Überlastung zu senken. Verbraucher erhalten im Gegenzug eine Ermäßigung.

Berlin – In Zukunft können Betreiber von Stromnetzen den Energieverbrauch von neuen, steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen vorübergehend drosseln. Dies ist möglich, wenn das Risiko einer Überlastung des Stromnetzes besteht. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, gab die Bundesnetzagentur am Montag (27. November) in Bonn bekannt. Geregelt wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz und den darin enthaltenen neuen Paragrafen 14a.

Drosselung der Strom-Netze: Es gibt nur ein paar Ausnahmen

Während der Überlastungsphase dürfen die Verteilnetzbetreiber den Bezug auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, so die Netzagentur weiter. Der reguläre Haushaltsstrom bleibt hiervon unberührt, unterstrich die Behörde.

Als Gegenleistung erhalten die Betreiber der steuerbaren Geräte, beispielsweise Haushalte, einen Preisnachlass. Dieser kann entweder als jährliche Pauschale auf das Netzentgelt oder als 60-prozentige Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte gewährt werden. Ab 2025 können sich diejenigen, die eine Pauschale wollen, sich auch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. In Zeiten geringer Netzauslastung zahlen Verbraucher dann weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Hinweis auf mögliche Engpässe ablehnen.

Ausgenommen vom neuen Gesetz sind lediglich Notfall-Einrichtungen wie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr oder die Katastrophenhilfe.

Neue Strom-Regelungen treten ab Januar 2024 in Kraft

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen notwendig sein werden und keine wesentlichen Komforteinbußen mit sich bringen werden. „Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig“, wurde betont. Netzbetreiber müssen solche Steuerungsmaßnahmen zudem auf gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. So kann die breite Öffentlichkeit nachvollziehen, wann und wo Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz verbessern muss.

Eine Frau an einer Wallbox
Eine Wallbox ermöglicht Ihnen einfaches Laden des Elektrofahrzeugs von zu Hause. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Die neuen Regelungen werden ab Januar gültig. Für bestehende Anlagen, die bereits eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber haben, gibt es langfristige Übergangsregelungen. Anlagen ohne eine solche Vereinbarung sind dauerhaft ausgenommen, können sich jedoch freiwillig beteiligen. Nachtspeicherheizungen sind ebenfalls dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen.

Die meisten Niederspannungsnetze sind noch nicht auf einen schnellen Anstieg von Wärmepumpen und privaten Ladegeräten ausgelegt, so die Behörde. Daher müssen die Netze schnell optimiert, digitalisiert und erweitert werden. Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden hat, sorgen die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung. (wal/dpa)

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