Achtung bei E-Bikes und E-Scootern: Das kann Sie 70 Euro Strafe und Punkt in Flensburg kosten
Viele tunen E-Bikes und E-Scooter, um mehr Leistung zu erzielen. Doch nicht alle technischen Änderungen sind legal. Was ist erlaubt?
E-Scooter und E-Bikes gehören längst zum Alltag auf unseren Straßen. Besonders beliebt ist das sogenannte Tuning, bei dem die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge verändert wird – sei es durch stärkere Motoren, höhere Geschwindigkeiten oder optische Anpassungen. Doch nicht jede Veränderung ist legal. Während manche Modifikationen erlaubt sind, können andere schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Beim Tuning handelt es sich um technische Änderungen an Fahrzeugen. Dazu gehören Anpassungen wie der Austausch von Beleuchtung, Reifen oder das Hinzufügen von Zubehör. Solche Änderungen sind meist legal, solange sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Doch bei Eingriffen in die Motorleistung gelten strenge Vorschriften. Insbesondere bei einem „Pedelec 25“, das häufig mit dem Begriff E-Bike gleichgesetzt wird, gibt es klare Regeln:
- Motorleistung: Die maximale Nenndauerleistung darf 250 Watt nicht überschreiten.
- Geschwindigkeit: Die Tretunterstützung muss bei 25 km/h abschalten, ansonsten wird das Fahrzeug rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft.
- Anfahr- und Schiebehilfe: Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ist diese zulässig.
Ein Pedelec 25, das diese Kriterien erfüllt, wird rechtlich als Fahrrad angesehen. Wird es jedoch durch Tuning schneller gemacht oder die Motorunterstützung manipuliert, ändert sich die rechtliche Einstufung.
Was passiert bei unzulässigem Tuning?
Wer ein Pedelec 25 verändert, etwa durch Speedclips, eine spezielle App oder andere technische Eingriffe, riskiert, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt. Für diese Fahrzeuge sind zusätzliche Anforderungen vorgeschrieben:
- Betriebserlaubnis: Ohne diese darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
- Versicherungskennzeichen: Kleinkrafträder müssen versichert werden, ähnlich wie Mopeds.
- Führerschein: Zum Fahren ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
- Helmpflicht: Anders als bei Fahrrädern muss ein Helm getragen werden.
- Straßennutzung: Radwege dürfen nur genutzt werden, wenn eine entsprechende Beschilderung dies erlaubt.
Wer diese Vorschriften ignoriert, begeht entweder eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird mit mindestens 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ohne Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis drohen noch härtere Strafen, wie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Finanzielle Risiken und Regeln für E-Scooter
Ein weiterer kritischer Punkt sind die finanziellen Konsequenzen. Bei einem Unfall mit einem getunten E-Bike oder E-Scooter ohne entsprechende Versicherung bleibt der Fahrer auf den Kosten sitzen. Private Haftpflichtversicherungen übernehmen in solchen Fällen in der Regel keine Schäden. Besonders bei Personenschäden kann dies zu hohen Zahlungen führen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sind.
Die Regeln für E-Scooter ähneln denen für E-Bikes, doch es gibt einige Unterschiede. E-Scooter dürfen in Deutschland maximal 20 km/h schnell sein und benötigen immer eine Versicherungsplakette. Eingriffe, die die Geschwindigkeit erhöhen, machen das Fahrzeug ebenfalls zu einem Kleinkraftrad. Auch hier gelten dann die gleichen Vorschriften wie bei getunten Pedelecs: eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis sind Pflicht. E-Scooter bekommen Fahrrad-Regeln: Große Änderungen in der Gesetzgebung.