Marius Borg Høibys frei nach U-Haft: So sehen die Haftrichter den Fall

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Obwohl gegen Kronprinzessin Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby weiter ermittelt wird, wurde Marius U-Haft aufgehoben. Das sagt die Richterin.

Oslo – Nach einer Woche durfte Marius Borg Høiby (27) am 27. November das Osloer Gefängnis wieder verlassen. Marius‘ Anwalt Øyvind Bratlien (44) hielt die siebentägige Untersuchungshaft für den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marits (51) von Anfang an für unverhältnismäßig, nannte sie eine „katastrophalen Fehleinschätzungen“. Auf der anderen Seite können viele nicht nachvollziehen, wie jemand, gegen den wegen mehrerer Vergewaltigungen ermittelt wird, frei kommen kann.

Der Fall Høiby: Die Richterin bezweifelt den Verdacht einer Vergewaltigung

Dazu muss man wissen, wie die Haftrichter ihre Entscheidung begründen. Details aus den Akten zur Entscheidung über Marius’ Untersuchungshaft wiederzugeben, war der Presse vor Erteilung des Haftbefehls gerichtlich verboten worden. Nun zeigen die Gerichtsunterlagen laut norwegischer Presse, wie der Beschluss zustande kam.

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Der erste Fall, der sich im April dieses Jahres in Oslo ereignete, gab Richterin Anne-Lene Åvangen Hødnebø den hinreichenden Verdacht, dass Marius sich der Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr schuldig gemacht habe. Die Frau soll Marius erst am Vortag kennengelernt haben. Die Betroffene hat den Fall auch nicht angezeigt, sondern die Polizei brachte den Fall nach der Auswertung von Borg Høibys Mobiltelefon vor den Haftrichter. Sie selbst sei „nicht in der Lage gewesen, sich der Handlung zu widersetzen“ – wohl, weil sie schlief. Trotzdem darf man davon ausgehen, dass die Sichtung der Videos die Beamten entsetzten.

Die mutmaßlichen Opfer haben die Fälle nicht selbst angezeigt, das spricht für Marius Borg Høiby

Im zweiten Fall liegt der Zweifel laut Åvangen Hødnebø darin begründet, dass die Frau, um die es beim Vergewaltigungsvorwurf geht, noch keine Aussage gemacht hat. Er soll sich kurz vor sechs Uhr morgens am 26. September 2024 in Marius Haus auf Gut Skaugum ereignet haben. „In dem vorgelegten Film liegt das Opfer während des gesamten Vorfalls, der über eine Minute dauert, regungslos in derselben Position. Das Gericht stellt außerdem fest, dass der fragliche Film etwa 40 Minuten nach den vorgelegten Bildern gedreht wurde, auf denen das Opfer wach ist.“

Marius Borg Høiby kann sich zwar freuen aus der U-Haft entlassen zu sein, doch im Königspalast wird die Situation sehr ernst genommen (Fotomontage).
Marius Borg Høiby kann sich zwar freuen aus der U-Haft entlassen zu sein, doch im Königspalast wird die Situation sehr ernst genommen (Fotomontage). © Lise Åserud/Imagoe PPE/Imago

Borg Høiby gab an, die Frau schon länger zu kennen und einvernehmlichen Sex mit ihr gehabt zu haben. Wohl auch die Erlaubnis zu filmen. „In Bezug auf Punkt I b der Anklageschrift hat das Gericht Zweifel daran, dass ein begründeter Verdacht besteht", hieß es dann im Beschluss.

Das bedeutet, dass die Ermittlungen weiter gehen und auch der Druck des Königshauses auf Marius dürfte nicht zu unterschätzen sein, auch wenn sich Marius auf freiem Fuß befindet. Verwendete Quellen: dagbladet.no, nettavisen.no

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