Sanierung statt Abrissbirne: „Begrüße den Erhalt“ – Mehrfamilienhaus bleibt bestehen

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Um ein Geschoss erweitern und energetisch sanieren will der Eigentümer sein Haus an der Bahnhofstraße 32. © Sabine Hermsdorf-Hiss

Ein Mehrfamilienhaus wird um ein Geschoss aufgestockt und energetisch saniert. Die Alternative wäre ein „Totalabriss und Neubau“.

Wolfratshausen – Die Bestandsimmobilie an der Bahnhofstraße 32 gilt offiziell als ein potenziell „abzubrechendes Gebäude“. Doch stattdessen will der Eigentümer das Mehrfamilienhaus energetisch sanieren und um ein Geschoss aufstocken. Dem Antrag auf Vorbescheid stimmte der Bauausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung zu. „Ich begrüße den Erhalt des Gebäudes“, betonte Rathauschef Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung).

Derzeit stehen auf dem gut 1000 Quadratmeter großen Grundstück ein Mehrfamilienhaus sowie ein Nebengebäude. Im Zuge der Umbaumaßnahmen soll das Hauptgebäude um ein Geschoss erweitert und das neu geplante Dachgeschoss mit einer zusätzlichen Dachterrasse auf der Südseite versehen werden, informierte Sebastian Sens, Mitarbeiter im Rathaus-Referat Planen und Umwelt, die Mitglieder des Fachgremiums.

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Dem Antrag auf Vorbescheid hatte der Bauwerber einen Fragenkatalog beigelegt. Ihn interessierte unter anderem, ob für das Bestandsgebäude die mögliche Vollgeschosszahl von drei Vollgeschossen gilt. Laut Sens ist das nicht der Fall, weil kein Neubau entsteht, sondern das Mehrfamilienhaus „in seiner jetzigen Form Bestandsschutz genießt“.

Erhalt des Hauses „ist höher zu bewerten“

Somit könnte der Bauherr eine Abweichung von der Vollgeschoss-Regelung beantragen. „Die könnte auch erteilt werden“, sagte Sens, „wenn die Wandhöhe von 10,20 Metern nicht überschritten wird.“ Grundsätzlich sehe das Referat Planen und Umwelt das Vorhaben „positiv“. Dieselbe Meinung vertrat Hans-Georg Anders (Grüne). Der Erhalt des Hauses „ist höher zu bewerten“ als die optionale Alternative, die da heiße: „Totalabriss und Neubau.“

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Vorbehaltlich einiger Detailfragen, über die noch die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt in Bad Tölz, entscheiden muss, stimmte der Bauausschuss dem Antrag auf Vorbescheid einstimmig zu. Besagte Wandhöhe muss eingehalten werden, die Fläche der geplanten Dachterrasse wird bei der Berechnung der Vollgeschosse nicht mit herangezogen.

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