Strafverfahren eingeleitet: Touristin sperrt am Schloss Neuschwanstein ihren Hund in ein Schließfach
Touristin sperrt am Schloss Neuschwanstein ihren Hund in ein Schließfach
Die Füssener Polizei musste am Wochenende zu zwei tierischen Einsätzen ausrücken. Erst spazierte eine Schildkröte über die B16 dann sperrte eine Touristin ihren Hund in der Sommerhitze in ein Schließfach.
Roßhaupten/Schwangau – Am vergangenen Samstag hatte die Füssener Polizei gleich zwei tierische Einsätze. Zunächst erreichte die Beamten eine Meldung über eine Schildkröte in der Nähe von Roßhaupten mitten auf der Bundesstraße B16.
Wie sich später herausstellte, handelte es sich hierbei um eine griechische Landschildkröte, die bereits seit mehreren Tagen von ihrer Besitzerin vermisst worden war. Durch einen Aufruf in den sozialen Medien konnte die Besitzerin glücklicherweise rasch ausfindig gemacht werden. Die Schildkröte wurde daraufhin wohlbehalten an ihre Besitzerin übergeben.
Touristin sperrt Hund in Schließfach bei Schloss Neuschwanstein
Kurze Zeit darauf erreichte die Polizei eine weitere kuriose Mitteilung. Am Schloss Neuschwanstein konnten aufmerksame Touristen beobachten, wie eine Frau ihren Hund in ein Schließfach für Wertsachen gesperrt hatte, da sie in der Zwischenzeit eine Schlossbesichtigung machen wollten.
Die Tatsache, dass die Hundehalterin umgehend darauf aufmerksam gemacht wurde, ihren Hund bei den vorherrschenden Temperaturen keinesfalls in das Schließfach zu sperren, konnte sie nicht von ihrem Vorhaben abbringen. Sie sperrte den Hund ein und ging.
Schließlich wurde der Sicherheitsdienst informiert, der das Tier aus dem Schließfach befreien konnte. Neben dem mittelgroßen Hund, mit einer Schulterhöhe von etwa 60 Zentimetern, wurde außerdem ein Kinderwagen in dem Schließfach festgestellt, der für sich allein schon die Hälfte der Box belegte.
Der Hund war glücklicherweise unverletzt, nichtsdestotrotz sichtlich erfreut, als er aus dem bereits aufgeheizten Schließfach gerettet wurde. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen den Hund letztlich mit auf die Dienststelle. Gegen die Hundehalterin wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet.
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