Grundsteuer-Reform: Gewinner und Verlierer – Warum der Hebesatz in Weilheim vorerst unverändert bleibt

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Keine Einheitswerte mehr für Grundstücke: Nach der bundesweiten Grundsteuerreform muss jetzt auch die Stadt Landsberg ihren Hebesatz anpassen. Aktuell bleibt aber erstmal alles so, wie es ist. © Symbolfoto: Panthermedia

Die Grundsteuer-Reform sorgt für Unsicherheit: Während der Hebesatz in Weilheim vorerst unverändert bleibt, erwarten Experten Verschiebungen bei den Steuerlasten. Nicht alle Grundstückseigentümer haben ihre Erklärungen eingereicht, was zu Verzögerungen führen könnte. Wer weniger und wer mehr zahlen muss, bleibt offen.

Weilheim – Ab nächstem Jahr haben laut Bundesverfassungsgericht die Grundsteuerbescheide der Gemeinden keine Gültigkeit mehr.

Stadtkämmerer Christoph Scharf erläuterte diese Woche die Sachlage den Mitgliedern des Weilheimer Hauptausschusses. Das Problem: Den Finanzämtern fehlen immer noch wichtige Angaben von Haus- und Grundstückseigentümern, um die Messbeträge berechnen zu können.

„Noch nicht alle Grundstückseigentümer haben ihre Erklärungen abgegeben“, weiß Scharf. Die Regelungen betreffen die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiesen, Ackerland und Waldbestände. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke. Laut Scharf fehlen bei der Grundsteuer A noch 20 Prozent der Rückläufe; bei der Grundsteuer B sind es acht Prozent, so der Stadtkämmerer.

Es könnte sogar noch ein oder zwei Jahre dauern, bis alle Informationen vorliegen, befürchtet Scharf. Zwar könnte man mit den bereits vorliegenden Zahlen arbeiten, letztlich würde das aber zu Unsicherheiten bei den Berechnungen führen. „Wenn wir die Restbeträge, die bis jetzt geliefert wurden, zusammenzählen, fehlt uns immer noch etwas.“ Die fehlenden Messwerte könnten zwar kurzfristig Erleichterungen bringen, müssten aber später angepasst werden

Deshalb empfahl die Verwaltung, den Hebesatz bis auf Weiteres unverändert zu lassen. „Ist es zu erwarten, dass wir bis nächstes Jahr wirklich verlässliche Zahlen haben?“, wollte Stadtrat Franz Andrä (CSU) wissen. Scharf musste schmunzeln und verwies darauf, dass es bei der Berechnung Gewinner und Verlierer unter den Grundstückseigentümern geben werde. „Es heißt nicht, dass jemand, der bisher 350 Euro Grundsteuer bezahlt hat, dies auch weiterhin zahlen wird“, warnt der Stadtkämmerer. Verschiebungen seien hier unvermeidlich. Doch selbst die Steuerstelle konnte Scharf nicht verlässlich sagen, was die Grundsteuererhöhung beispielsweise für Eigentümer eines Einfamilienhauses bedeuten würde.

Grundsteuer-Reform: Gewinner und Verlierer – Warum der Hebesatz in Weilheim vorerst unverändert bleib

„Fakt ist, der Wert des Hauses spielt in Zukunft bei der Bewertung keine Rolle mehr.“ Bisher sei es so gewesen, dass ein relativ großes Grundstück mit einem kleinen alten Haus anders bewertet wurde. Sollte aber, wie oft in Gemeinden, eine Nachverdichtung zu erwarten sein, werde das Grundstück wertvoller. „Das sind quasi die Verlierer dieser Reform“, erklärt Scharf. „Besitzer eines großen Grundstücks mit einem kleinen alten Häuschen werden in Zukunft mehr zahlen müssen.“ Bei normalen Einfamilienhäusern werde sich nicht viel ändern, so Scharf. Auch bei Wohnungen ohne großes eigenes Grundstück würden die Steuerveränderungen kaum spürbar sein.

Scharf erwartet viele Rückfragen von Grundstücks- und Hauseigentümern, wenn die Bescheide in Zukunft an die Haushalte versendet werden. Er und sein Team befürchten, mit Anfragen überhäuft zu werden. Allerdings betont Scharf: „Wir vollziehen nur. Das wird noch schwierig werden.“ Auch könne im Moment nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Weilheim ab Anfang 2025 eine gültige Haushaltssatzung für das kommende Jahr habe. Die neuen Grundsteuerbescheide müssten aber mindestens vor der ersten Quartalsfälligkeit versendet werden.

Die Mitglieder des Hauptausschusses hatten keine weiteren Fragen und stimmten für einen vorerst unveränderten Grundsteuer-Hebesatz. Gegenstimmen gab es keine.

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