Heftige Preissteigerung - Kosten-Irrsinn droht! So berechnen Sie die neue Grundsteuer
Die meisten Länder setzen auf das vorgeschlagene Bundesmodell. Doch es gibt auch Länder, die eigene Metriken ansetzen. Das Saarland nutzt zwar das Bundesmodell, hat eine eigene Steuermesszahl eingeführt. Bayern nutzt wiederum ein Flächenmodell, Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell, Hessen ein Flächen-Faktor-Modell, Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell und Hamburg ein Wohnlagemodell.
Der Grund? Es gibt große regionale Unterschiede. Besonders was den Bodenwert betrifft. Würde bundesweit ein einheitliches Modell genutzt, könnten einige Eigentümer regional benachteiligt werden.
- Die Formell lautet: Einheitswert (in Euro) x Steuermesszahl x Hebesatz
Fallbeispiel: Herr Müller besitzt am Stadtrand von Freiburg ein Zweifamilienhaus. Der Einheitswert wurde mit 400.000 Euro festgelegt. Die Steuermesszahl beträgt 3,1 Promille. Der Grundsteuerhebesatz liegt bei 600 Prozent. Die Grundsteuer für das Jahr 2025 setzt sich somit wie folgt zusammen:
(400.000 x 0,0031) x 6 = 7440 Euro.
Diese Summe wird dann zu je einem Viertel im Februar, Mai, August und November fällig. Also immer 1860 Euro. Das ist viel Geld.
Denn bis 2024 galt für die gleiche Immobilie eine Grundsteuer von 803 Euro.
Wie kann ich mich gegen den Wertbescheid wehren?
Grundsätzlich gilt: Wurde eine Immobilie vom Finanzamt zu hoch bewertet, hilft als erster Schritt ein Antrag auf Neubewertung des Grundstücks. Ebenso sollten Haushalte reagieren, wenn die Grundsteuer durch die Reform zu einer explosiven Mehrbelastung wird.
Jetzt handeln: Auch wenn die Hebesätze für ihre Gemeinde noch nicht feststehen, sollten Hausbesitzer unbedingt Einspruch einreichen. Wenn der Wertbescheid vorliegt und Haushalte auf die Hebesätze warten, kann es sein, dass die Einspruchsfrist abläuft. Dann gilt der Wertbescheid, den das Finanzamt verschickt hat. Auch wenn dieser fehlerhaft ist.
Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass der Einspruch den Namen des Grundstückseigentümers und die Namen der Miteigentümer (falls vorhanden) enthält. Außerdem sind die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheides anzugeben.
Die häufigsten Fehler beim Wertbescheid sind:
- Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Angaben in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen.
- Falsche Angaben: Falsche Angaben zu Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert können die Steuerlast beeinflussen.
- Veraltete Daten: Die Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Daten kann zu falschen Festsetzungen führen.
Wie viele Einsprüche gibt es?
Inklusive der Schätzungen der Finanzämter wurden bisher knapp 3,4 Millionen Grundsteuer-Messbescheide verschickt. Gegen etwa jeden achten davon - knapp 430.000 - wurde Einspruch eingelegt.
Über die Einsprüche müssen die Finanzämter immer im Einzelfall entscheiden.
Warum wird die Berechnung überhaupt geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnungsweise der Grundsteuer nicht mehr gültig ist. Um dieses Urteil umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Dabei ermöglicht das Gesetz den Kommunen, ab 2025 unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höher zu besteuern, um die Bebauung solcher Flächen zu fördern.
„Die Grundsteuer hat keine Dynamik und wächst nicht mit den Preisen. Es braucht deswegen Hebesatzerhöhungen, um etwa das Steueraufkommen beispielsweise an die Löhne und Einkommen anzupassen“, sagt Stefan Bach, Steuerexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
Die Grund- und Gewerbesteuer sind wichtige Einnahmequellen für Kommunen, um verschiedene lokale Dienste und Projekte zu finanzieren. Diese Steuern tragen maßgeblich zur finanziellen Autonomie der Kommunen bei, ermöglichen die Durchführung von Infrastrukturprojekten, die Bereitstellung von Bildungsangeboten und die Förderung von Kultur.