Trinkgeld oder ein Geschenk zu Weihnachten? Nicht alle Berufsgruppen dürfen es annehmen

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Ob mit Plätzchen, Kuchen oder einem kleinen Obolus: Viele würden sich zum Jahresende gerne beim Briefträger, Boten oder Hausmeister bedanken. Doch welche Regeln gelten?

Viele geben nach dem Restaurantbesuch oder zum Beispiel beim Friseur aus Höflichkeit ein Trinkgeld. Manche würden sich in der Weihnachtszeit aber auch gern beim Hausmeister, dem Boten oder Briefträger für ihre tägliche Arbeit bedanken und überlegen möglicherweise, ob ein kleines Geschenk zu Weihnachten angemessen ist.

Zwei-Euro-Münzen liegen in einer männlichen Hand.
Bis zu welchem Wert Geld- oder Sachgeschenke angenommen werden dürfen, kann sehr unterschiedlich sein. (Symbolbild) © Robert Poorten/Imago

Bestimmte Berufsgruppen dürfen gar kein Trinkgeld annehmen

Wichtig zu wissen: Bestimmte Berufsgruppen dürfen gar kein Trinkgeld annehmen. Zu diesen Personen gehören laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter anderem Beamtinnen und Beamte, der Postbote oder die Schaffnerin. Im Allgemeinen gilt, dass Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen kein Bargeld über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus entgegennehmen sollen, wie Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern in dem früheren dpa-Bericht betonte. Kleine Sachgeschenke sind im Rahmen bestimmter Wertgrenzen gegebenfalls aber in Ordnung.

Welche Regeln gelten bei Geschenken?

Von Plätzchen oder Kuchen bis zur Pralinenschachtel: Wann ist ein kleines Weihnachtsgeschenk erlaubt? Eine Regelung für alle gebe es leider nicht, wie Bayern 1 in einem Online-Beitrag schilderte. Ob und bis zu welchem Wert Sach- und Geldgeschenke angenommen werden dürften, könne sehr unterschiedlich sein – selbst innerhalb einer Branche. Grundsätzlich ist es Experten zufolge ratsam, sich nicht zuletzt bei öffentlichen Unternehmen über die jeweiligen Wertgrenzen zu informieren – dazu zählen beispielsweise meist die Müllabfuhren.

Strenge Regeln für Beschäftigte etwa bei der Müllabfuhr

In Bayern ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt, was Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs annehmen dürfen, wie Bayern3.de (Stand: 1. Dezember) berichtet: „In München sind Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro okay (Bargeld ist verboten!). In Nürnberg ist es Mitarbeitern der Stadt generell verboten, Geschenke anzunehmen. Ausnahme: Reklameartikel“, so der Radiosender. „Am strengsten ist die Regelung in Würzburg: Hier müssen die Stadtreiniger sowohl Geld als auch Geschenke komplett ablehnen.“

Bei privaten Unternehmen wie Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen sei das Thema „unbedenklicher“, heißt es in dem Bericht – dort gebe es häufig keine entsprechenden Vorgaben. Grundsätzlich kann und sollte man sich aber einfach erkundigen, was in Ordnung ist.

Welche Weihnachtsgeschenke dürfen Postbote und Co. annehmen?

Bei der Deutsche Post DHL Group erklärt Sprecher Dieter Nawrath laut des Online-Berichts von Bayern 1 (Stand: 8. Dezember): „Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass Zusteller:innen im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten. Oft sind es geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro, die auch angenommen werden dürfen. Oder alternativ Trinkgelder zu Weihnachten, die regelmäßig deutlich unter dieser Summe liegen.“

Bei privaten Dienstleistern kann es unterschiedliche Regelungen geben. Beispiel: Die Paketbotinnen und -boten von Hermes dürfen, wie es in dem Bericht auf Bayern3.de mit Blick auf die Weihnachtszeit heißt, „kleine Geschenke (wie Schokolade) und Trinkgelder bis zu 10 Euro“ annehmen.

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