Kündigung auf ärztlichen Rat: Was Arbeitnehmer darüber wissen sollten

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Der eigene Job kann Stress auslösen, unglücklich und schließlich krank machen. Manchmal hilft nur ein Jobwechsel, um Stress zu lindern.

Ein aktueller Bericht von Gallup zeigt: deutsche Arbeitnehmer sind im Vergleich gestresster und unzufriedener im Job. Darunter leidet nicht nur die Produktivität der Menschen, sondern kann langfristig auch gesundheitliche Auswirkungen haben. Fühlt man sich ausgebrannt und erschöpft, kann beispielsweise ein Burnout die Folge sein. Oft sind Krankentage dann an der Tagesordnung, manchmal haben Arbeitnehmer sogar ein schlechtes Gewissen, wenn sie sich krankmelden müssen. Was aber, wenn die eigene Gesundheit das Arbeiten unmöglich macht? Was eine Kündigung auf ärztlichen Rat ist, erfahren Sie im Folgendem.

Kündigung auf ärztlichen Rat: Was ist das eigentlich?

Eine Frau beim Arzt.
Stress, Burnout, Mobbing – der Job kann Menschen krankmachen. Wichtig ist eine Dokumentation. © ImageBROKER/Oleksandr Latkun/Imago

Burnout, Depressionen oder Herz-Kreislauf-Probleme – das sind nur einige Erkrankungen, die auf den Job zurückzuführen sein können. Sollten Sie als Arbeitnehmer immer wieder gesundheitliche Probleme haben, sind Sie vermutlich auch häufiger bei Ihrem Arzt, um sich für die Arbeit krankschreiben zu lassen. Dabei kann im Laufe der Zeit deutlich werden, wo Auslöser der Erkrankungen liegen. Sieht der Arzt die „gesundheitsgefährdenden Ursachen eindeutig im Job“, kann dieser dazu raten, den Arbeitgeber oder gar die Tätigkeit zu wechseln, informiert die Rechtsanwaltsgesellschaft Ghendler Ruvinskij auf der eigenen Webseite.

Sieht der Arzt die Gesundheit durch den Job gefährdet, kann dieser ein Attest mit den Gründen für die Empfehlung ausstellen. Ratsam kann es sein, dass eine Zweitmeinung eingeholt wird, denn eine Eigenkündigung kann weitreichende Konsequenzen haben, beispielsweise die Sperre des Arbeitslosengelds von bis zu zwölf Wochen. In dem Zusammenhang sollte vorab auch geklärt werden, ob andere Maßnahmen getroffen werden können, um die Gesundheit zu erhalten, berichtet Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf Anwalt.de.

Andere Meinung einholen:

Eine Zweitmeinung kann Sie nicht nur absichern, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es kann auch denkbar sein, sich eine andere Meinung einzuholen, wenn Ihr Arzt Ihnen kein Attest für die Kündigung auf ärztlichen Rat ausstellen möchte. Vielleicht werden Sie vorab auch an Fachärzte weiterverwiesen.

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Kündigung ohne Sperrzeit: Wichtige Gründe sind entscheidend

Wichtige Gründe können dafür sorgen, dass eine Sperre des Arbeitslosengelds umgangen wird. Im Fokus dabei steht allerdings die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, informiert das Portal Anwalt.de. Welche Gründe in der Regel akzeptiert werden:

  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Achtet das Unternehmen beispielsweise nicht auf die Arbeitssicherheit, kann dies ein Grund sein zu kündigen, ohne eine Sperre beim Arbeitslosengeld fürchten zu müssen.
  • Mobbing: Werden Sie von Kollegen oder Vorgesetzte gemobbt, fertigen Sie sicherheitshalber ein Mobbing-Tagebuch an, um Ihren Leidensdruck belegen zu können. Als letzter Ausweg kann eine Kündigung denkbar sein.
  • Schikane: Sie werden im Job schikaniert oder bekommen Aufgaben, die Sie nicht bewältigen können? Auch dies wird beim Arbeitsamt meist anerkannt, so Rechtsanwalt Aaron Albrecht auf Anwalt.de.
  • Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen: Sind Ihre Erkrankungen auf die Arbeit zurückzuführen, wird dies oft anerkannt.

Was Arbeitnehmer vor der Kündigung beachten sollten

Wichtig für Sie als Arbeitnehmer ist es, dass Sie erst zum Arzt gehen und sich dort behandeln lassen. Dort fragen Sie nach der Einschätzung des Mediziners und dann erst sollten Sie weitere Schritte überlegen. Beispielsweise können Sie sich allerdings auch bei der Agentur für Arbeit informieren, welche Informationen Sie benötigen. Denn die Beweislast liegt bei Ihnen, so Pascal Croset auf Anwalt.de. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen die benötigten Formulare für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ärztlichen Rat ausstellen. Ausreichend ist allerdings ebenso das ärztliche Attest mit den Empfehlungen und den gesundheitlichen Begründungen.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit in Betracht ziehen

Gleichzeitig können Sie eine Krankschreibung in Betracht ziehen, sollte der Arzt bescheinigen, dass eine Fortführung der Arbeit sich negativ auf Ihre Gesundheit auswirkt. Sechs Wochen erhalten Sie als Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung weiterhin den Lohn von Ihrem Arbeitgeber. Danach erhalten Sie 78 Wochen lang Krankengeld von der Krankenkasse, dieses wird nicht im vollen Umfang gezahlt, sondern beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, informiert die Krankenkasse AOK.

Im Anschluss können Sie sich beispielsweise durch einen Fachanwalt arbeitsrechtlich beraten lassen. Dieser schätzt Ihre Chancen ein und informiert Sie darüber, ob Schadensersatzansprüche oder andere Rechtsmittel geprüft werden sollten. Denkbar ist aber auch, dass eine einvernehmliche Lösung wie der Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung herausgehandelt werden kann.

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