Mehr steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner ab 2026 – Klingbeil rechnet mit Millionen-Entlastung

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Ab Januar 2026 greift die Aktivrente: 2.000 Euro monatlich können Rentner steuerfrei hinzuverdienen. Doch nicht alle Erwerbstätigen profitieren.

Berlin – Deutschland kämpft mit einem dramatischen Fachkräftemangel, der sich durch den demografischen Wandel weiter verschärft. Millionen von Babyboomern gehen in den kommenden Jahren in Rente und hinterlassen Lücken auf dem Arbeitsmarkt, die kaum zu schließen sind. 83 Prozent der Unternehmen erwarten negative Folgen durch den Arbeits- und Fachkräftemangel, so der Fachkräftereport 2025/26 der Deutschen Industrie- und Handelskammer.

Rentenbescheid und Geld
Ältere sollen mit der Aktivrente länger im Beruf bleiben. © Ralf Homburg/IMAGO

In diesem Spannungsfeld setzt die Bundesregierung auf ein neues Instrument: die Aktivrente. Ab 2026 können Rentner nun ihre Rente aufbessern – ein finanzieller Anreiz, der ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben halten soll. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Rentenpakets und verspricht erhebliche Steuerersparnisse für Betroffene.

Arbeiten im Alter: Aktivrente bringt Senioren bis zu 2.000 Euro monatlich zur gesetzlichen Rente

„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie können ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken“, so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Der Staat erhoffe sich eine Entlastung für Rentner von insgesamt 890 Millionen Euro pro Jahr.

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei verdienen. Zusammen mit dem allgemeinen Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Alleinstehende ergibt sich eine maximale steuerfreie Summe von 36.348 Euro jährlich.

Die Aktivrente unterliegt dabei nicht dem Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen. Wer also 4.000 Euro brutto verdient, versteuert nur 2.000 Euro – die ersten 2.000 Euro bleiben komplett außen vor. Wer auch nach der Rente weiterarbeiten will, muss keinen offiziellen Antrag stellen, sondern lediglich den Arbeitgeber über die Berechtigung zur Aktivrente informieren. Die steuerfreien 2.000 Euro im Monat werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.

Aktivrente nicht für alle: Scharfe Kritik von Verbänden wegen Ausschluss bestimmter Berufsgruppen

Doch es gibt Einschränkungen: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann die Aktivrente nicht nutzen – erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren greift der Freibetrag. Das neue Gesetz gilt zudem ausschließlich für Arbeitnehmer nach Paragraf 19 des Einkommensteuergesetzes. Selbstständige, Freiberufler, Beamte sowie Land- und Forstwirte sind damit von der Aktivrente ausgeschlossen.

Die Regierung hatte dies bereits in ihrem Gesetzentwurf vom Oktober 2025 damit begründet, dass diese Erwerbstätigen ohnehin schon über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus arbeiten würden. Dies zeige, „dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.“

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) sammelte über 102.000 Unterschriften gegen den Ausschluss der Selbstständigen und bezeichnete die Regelung als „krasse Ungleichbehandlung.“ Der Verband sieht in der Steuerersparnis einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch Musikverbände unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSV) hatten Bundestag und Bundesrat vergeblich aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern und alle Erwerbsformen gleichzubehandeln.

Zweifel an der Wirksamkeit gegen den Fachkräftemangel – Kommission soll 2029 Maßnahme kritisch prüfen

Kritiker bezweifeln, ob die Aktivrente das Problem des Fachkräftemangels lösen kann. Es bleibe unklar, „wie viele zusätzliche Jobs durch die Aktivrente tatsächlich entstehen“, betont Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit. „Schätzungen reichen von lediglich 15.000 zusätzlichen Erwerbstätigen bis hin zu deutlich höheren Zahlen“, so Fratzscher. Auch internationale Vergleiche seien nicht vorhanden.

Finanzminister Klingbeil verteidigte das Vorhaben: „Wenn ältere Menschen durch die Aktivrente länger arbeiten, entlastet dies auch unsere Sozialkassen.“ Er verwies darauf, dass weitere Maßnahmen wie die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031, die erweiterte Mütterrente und Reformen der Betriebsrente zusammen wirkten. 2029 will die Bundesregierung prüfen, ob die Regelungen tatsächlich zu höheren Erwerbsquoten Älterer geführt haben. (Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesfinanzministerium, Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) (jaka)