Freiwillige Steuererklärung: So lange können Sie die Formulare rückwirkend einreichen

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Die Steuererklärung noch Jahre später einreichen? Klingt wie ein unrealistischer Traum, ist allerdings für viele Menschen tatsächlich möglich.

Eine freiwillige Steuererklärung kann viele finanzielle Vorteile für Bürger mit sich bringen. Zumal viele Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können, die man im ersten Moment womöglich gar nicht auf dem Zettel hat. Teilweise sogar ohne die zugehörigen Belege. Ebenfalls praktisch: Die freiwillige Steuererklärung kann – anders als die verpflichtende Steuererklärung – noch lange Zeit nach dem betroffenen Jahr beim Finanzamt eingereicht werden.

Frewillige Steuererklärung kann vier Jahre rückwirkend eingereicht werden

Frau, die in einem hellen Büro an einem Schreibtisch mit Laptop sitzt und ihre Steuererklärung überprüft
Praktisch: Die freiwillige Steuererklärung kann noch lange Zeit rückwirkend eingereicht werden. © imagebroker/IMAGO

So kann man sich mit der freiwilligen Steuererklärung sogar vier Jahre lang Zeit lassen, ehe sie eingereicht wird, erklärt Smartsteuer.de. Ein Beispiel: Für das vergangene Jahr 2023 ist der letztmögliche Abgabetermin der 31. Dezember 2027. Die Frist hat im Finanzamts-Deutsch eine genaue Bezeichnung, weiß Finanztip.de. Es handelt sich dabei um die Festsetzungsverjährungsfrist. Auch die freiwillige Steuererklärung hat einen Fachbegriff: Antragsveranlagung.

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Wer es innerhalb der vierjährigen Frist nicht schafft, seine freiwillige Steuererklärung einzureichen, hat keine Chance mehr, Geld vom Staat für das betroffene Steuerjahr zurückzubekommen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Anders als für Menschen, die ihre Steuererklärung verpflichtend einreichen müssen. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, die Frist – für das Steuerjahr 2023 endet diese am 2. September 2024 – zu verlängern.

Viele Stimmen rieten vor einigen Jahren sogar dazu, die freiwillige Steuererklärung möglichst spät abzugeben. Denn mit dem Verlauf der Jahre – genauer gesagt 15 Monate nach Ablauf des betroffenen Kalenderjahres – konnte man häufig mit zusätzlichen Zinsen vom Finanzamt rechnen. Seit 2019 jedoch liegt der Zinssatz bei 0,15 Prozent im Monat, was 1,8 Prozent im Jahr ausmacht – wenig rentabel. Denn die Inflation lag seit 2022 deutlich über diesen 1,8 Prozent. Also ist es mittlerweile eher ratsam, die freiwillige Steuererklärung möglichst frühzeitig abzugeben, erklärt Finanztip.de.

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