Profitipps zur Weihnachtsfeier: Musik nutzen ohne GEMA-Ärger
Musik gehört zu jedem Fest – doch oft wird vergessen, dass öffentliche Musiknutzung Gebühren nach sich ziehen kann. Was genau GEMA-pflichtig ist und wie sich Kosten berechnen, erfahren Sie hier.
Hannover. Ob Weihnachtsfeier, Vereinsfest oder Firmenfeier: Musik ist das Herzstück jeder Veranstaltung. Doch wer glaubt, diese sei kostenlos, der irrt. Der GEMA – der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – entgeht kaum eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik.
Der Unterschied zwischen privat und öffentlich ist entscheidend: Ein Abend im Kreis von Familie und Freunden bleibt in der Regel gebührenfrei. Sobald aber Gäste öffentlich eingeladen werden, die nicht dem Umfeld zuzuordnen sind, kann die GEMA-Pflicht greifen. So können auch Vereinsfeiern oder Firmenfeiern GEMA-pflichtig werden. Auch kirchliche Veranstaltungen können betroffen sein, wenn keine Sonderregelungen greifen.
GEMA-Internetseite hilft weiter
Wie so oft, kommt es auf verschiedene Faktoren an. Wer sich unsicher ist, kann seine Veranstaltung auf der Service-Seite der GEMA prüfen und gleich anmelden. Dort geben Veranstaltende Details wie Raumgröße, erwartete Gästezahl und Musikform an – ob vom Band oder live. Ein Beispiel: Für eine Weihnachtsfeier eines Sportvereins mit 80 Gästen in einem 100-Quadratmeter-Raum, bei der fünf Stunden Musik laufen, wären rund 100 Euro GEMA-Gebühren fällig.
Grundsätzlich gilt: Sobald urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich gespielt wird, müssen Lizenzgebühren entrichtet werden. Dies betrifft alles – von Hintergrundmusik bis hin zu Live-Konzerten. Ein rechtzeitiger Check bei der GEMA schützt nicht nur vor rechtlichen Problemen, sondern sorgt auch für eine faire Vergütung der Musikschaffenden. Und so gelingt die rechtlich saubere und hoffentlich grandiose Weihnachtsfeier.