Kürzungen beim Bürgergeld: Diese Rechte gelten für Empfänger
Das Bürgergeld ist in Deutschland ein häufig diskutiertes Thema. Die Ampel-Koalition plant derzeit Verschärfungen, weshalb Empfänger ihre Rechte kennen sollten.
Syke — Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld (Stichtag: 1. August 2023). Die Ausgaben für das Bürgergeld beliefen sich 2022 auf 36,6 Milliarden Euro, 2023 waren es sogar 42,6 Milliarden Euro. Anspruch darauf haben alle über 15-Jährigen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und für den Lebensunterhalt nicht ausreicht – sofern sie einige weitere Kriterien erfüllen.
Die hohen Kosten für das Bürgergeld sind einer der zentralen Gründe, warum die bedarfsorientierte Leistung immer wieder diskutiert wird. Vor allem Politiker der Union, FDP und AfD forderten zuletzt eine Verschärfung des Bürgergeldgesetzes. Die im Juli beschlossene Wachstumsinitiative der Ampel-Regierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, sieht nun tatsächlich schärfere Regeln für Bürgergeldempfänger vor. Die offiziellen Neuerungen sollen im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen werden.
Neue Bürgergeld-Verschärfungen: Das müssen Empfänger wissen
Die Ampel-Koalition hat nun als Neuregelung beschlossen, dass eine tägliche Pendelzeit zur Arbeit von 2,5 Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden zumutbar ist. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, soll sogar bis zu drei Stunden zur Arbeit pendeln können, berichtet die Tagesschau.
Zudem wurde eine einheitliche Sanktionshöhe bei Verweigerung zumutbarer Arbeit festgelegt. Bürgergeldempfänger die ist eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate zulässig. Totalverweigerern könnte das Bürgergeld für maximal zwei Monate sogar komplett gestrichen werden. Außerdem sollen die Regelungen für das Schonvermögen verschärft werden. Bisher müssen die Jobcenter im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nur erhebliches Vermögen berücksichtigen. Dieser Zeitraum soll auf sechs Monate verkürzt werden. Durch die Verschärfungen möchte die Regierung insgesamt 150 Millionen Euro sparen.
Bürgergeld-Kürzungen und Sanktionen: Diese Rechte und Pflichten gelten für Empfänger
Bei Verweigerung dieser Pflichten sind Sanktionen zulässig. Der Staat kann Sozialleistungen jedoch nicht vollständig kürzen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2019 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eine komplette Kürzung gegen das Grundgesetz verstößt.
Dort ist festgelegt, dass jeder Mensch das Recht auf ein Existenzminimum hat. Es ist die staatliche Verpflichtung, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (jus)