Dezember bringt vielen Rentnern Extra-Geld: Das bedeutet die 17-fache Nachzahlung für Sie

Gute Nachricht für Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten: Im Dezember 2025 gibt es voraussichtlich für einige eine kräftige Nachzahlung. Gerade für Senioren mit geringer Rente dürfte die zusätzliche Auszahlung ein spürbarer Lichtblick zum Jahresende sein.

Rentenzuschlag neu berechnet

Der Zuschlag für bestimmte Erwerbsminderungsrenten wird neu berechnet. Er wird jetzt nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen. Das führt zu anderen Werten.

Der seit Juli 2024 gezahlte Zuschlag dient dabei als Vergleichswert. Stellt die Rentenversicherung bei der Prüfung fest, dass Rentner seit Juli 2024 eigentlich Anspruch auf eine höhere Zahlung gehabt hätten, wird die Differenz automatisch erstattet.

Ein Rechenbeispiel

Auch wenn die Abweichungen meist gering sein dürften, kann für Betroffene dennoch eine spürbare Einmalzahlung entstehen – bis zu 17 Monatsbeträge auf einmal. Grundlage ist der Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025: Der monatliche Differenzbetrag wird mit 17 multipliziert und ausgezahlt. 

Beispiel: Führt die Neuberechnung ab Dezember 2025 zu einem Plus von 10 Euro im Monat, ergibt das eine Nachzahlung von 170 Euro. War der Zuschlag in den vergangenen 17 Monaten dagegen zu hoch, müssen Rentner nichts zurückzahlen.

Nur noch eine Zahlung pro Monat

Ab Dezember entfällt außerdem die separate Auszahlung des Rentenzuschlags. Er wird dann fest in die reguläre Rente integriert – und damit künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit angehoben. Bislang gibt es für Empfänger zwei separate Zahlungen pro Monat: die eigentliche Rente sowie den Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent, der Mitte des Monats zusätzlich auf dem Konto landete. Ab 1. Dezember 2025 wird nun aus zwei Zahlungen eine.