Beim „Wirtsgarten“ geht etwas voran

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Am südlichen Ortsrand von Orthofen will der Gemeinderat Sulzemoos sieben Parzellen mit Wohnbebauung entwickeln. © Ostermair

Das neue Baugebiet am südlichen Ortsrand von Orthofen schreitet voran. Gerade läuft die Vorprüfung.

Sulzemoos/Orthofen – Der Sulzemooser Gemeinderat will in Orthofen ein neues Baugebiet am südlichen Ortsrand verwirklichen. Dabei sorgt die neueste Gesetzgebung für etwas Mehraufwand.

Im sogenannten Wirtsgarten sollen auf einem rund 3500 Quadratmeter großen Areal in sieben Parzellen vier Einfamilienhäuser, ein Doppelhaus und ein kleines Mehrfamilienhaus für drei Parteien im Rahmen eines Baulandmodells errichtet werden. Die Zufahrt zu dem Wohngebiet soll von der Ringstraße aus erfolgen. „Baulandmodell bedeutet, dass sich Alteigentümer und Gemeinde die entstehenden Nettobaulandflächen teilen“, erklärte Bürgermeister Johannes Kneidl, als der Gemeinderat im November 2022 einstimmig den Startschuss gab und dafür votierte, den zur Wohnbaulandausweisung erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen. Ob die Gemeinde die ihr zustehenden Grundstücke verkauft oder selbst bebaut, sei noch offen, hieß es damals. Der Baulandmodellvertrag mit dem Eigentümer sowie die städtebaulichen Verträge mit allen Beteiligten waren zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen.

Eigentlich hätte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzesparagraf 13b aufgestellt werden sollen, doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ihn im vergangenen Sommer nach einer Klage der Umweltschutzorganisation BUND für nicht europarechtskonform erklärt und gekippt. Es dürfen demnach keine Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde von weniger als 10 000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Urteil löste in vielen Gemeinden Unsicherheit darüber aus, wie mit begonnenen Planverfahren und mit fehlerhaften Bestandsplänen umzugehen ist.

Mit einer Reparaturvorschrift schuf der Bundestag Rechtsklarheit. Sie regelt, dass die Gemeinden eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung umsetzen müssen. Falls diese Vorprüfung Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen ergibt – und nur dann – muss eine vollständige Umweltprüfung gemacht werden. Die sonstigen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens bleiben.

Auch die Gemeinde Sulzemoos will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wie Bürgermeister Johannes Kneidl in der jüngsten Sitzung mitteilte, hat die Vorprüfung bereits stattgefunden. Als nächstes werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Vorprüfung beteiligt und können Einwendungen vorbringen. Der Gemeinderat votierte einstimmig und ohne Diskussion für die entsprechenden Schritte. „Ich gehe davon aus, dass nichts kommt, weil die Sache eigentlich klar ist. Es ist ein Mini-Areal“, glaubt Kneidl. Er rechnet damit, dass man auf den Bebauungsplan in einer der nächsten Sitzungen „den Deckel drauf machen“ kann.

Christian Stangl

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