Als Entschädigung - Nach Tod von Millionärin hofft Liebhaber auf Erbe und bekommt 8 Euro pro Stunde

Ein spanisches Gericht hat einem Spanier eine finanzielle Entschädigung für seine zweijährige Beziehung zu einer verstorbenen Schweizer Millionärin zugesprochen. Ursprünglich sollte er deren Erbe erhalten. Sein Name war jedoch nicht im Testament enthalten.

Wie "Las Provincias" berichtet, hatte eine damals 79-jährige Schweizerin nach ihrer Ankunft in Valencia eine Beziehung mit dem 40 Jahre jüngeren Spanier begonnen. Sie versprach dem Mann, ihm ihr Vermögen zu hinterlassen. Doch noch am selben Tag, an dem das erste Testament aufgesetzt wurde, verfasste sie heimlich ein zweites und übertrug ihr Vermögen an ihre Verwandten.

Liebhaber erhält 33.280 Euro Entschädigung für zwei Jahre Beziehung

Als die ältere Dame starb, forderte ihr junger Partner das Erbe. Er erfuhr jedoch von dem zweiten Testament. Die Verwandten erhielten das Erbe. Daraufhin verklagte der Liebhaber laut "Las Provincias" die Erben und verlangte eine Entschädigung für die Zeit, die er mit der Frau verbracht hatte.

Ein Gericht in Valencia gab dem Kläger Recht und wertete die Beziehung als geschäftlich. Der Richter sprach ihm eine Entschädigung von 33.280 Euro zu, wie "Las Provincias" berichtet. Der Betrag setzt sich zusammen aus acht Euro pro Stunde bei einer Arbeitszeit von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche über einen Zeitraum von zwei Jahren.