Verkehrsbehinderungen in Bad Tölz: Stadtwerke nehmen Arbeiten für Nahwärme wieder auf
Die Stadtwerke Bad Tölz wollen den Ausbau der Nahwärme-Anbindung zügig fortsetzen. Dabei wird es jedoch zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Bad Tölz – Der Winter legt eine Pause ein. Das wollen die Tölzer Stadtwerke nutzen, um zügig mit ihren Baustellen 2024 zu starten. Bleiben die Temperaturen weiter so mild, wird Mitte Februar in der Lenggrieser Straße zwischen der Einfahrt zum Moraltpark und der Einfahrt Kohlstattstraße der Bagger anrücken. „Hier soll mittelfristig die Nahwärme-Verbindung zur neuen Wärme-Energie-Zentrale (WEZ) geschaffen werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke. Eine Ampel wird in diesem Bereich bis ungefähr Mitte/Ende März den Verkehr regeln.
Ampelregelungen und Sperrung: Bauarbeiten für Nahwärme-Verbindungen werden wiederaufgenommen
Ende Februar beginnen auch die Arbeiten in der Eichmühlstraße. Diese wird in dieser Zeit von der Hausnummer 4 (BayWa) bis zum Abzweig Greinerstraße für den fließenden Verkehr gesperrt. In diesem Bereich sei zwar derzeit noch keine Verbindung zu den Nahwärmeleitungen am alten Bahnhofsplatz möglich, dennoch werde diese Maßnahme bereits 2024 durchgeführt. Der Grund: Sobald die Arbeiten für die Umgehungsstraße beginnen, kann die Allgaustraße – sie dient in diesem Fall bis etwa Mai als Umleitung – nicht mehr befahren werden.
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Weiter geht es im Februar auch mit der Nahwärme im Bereich Badeteil. Hier wird die Badstraße, ab der Tourist-Info bis zur Angerstraße, bis in den Frühsommer in dem jeweils zu bearbeitenden Abschnitt für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Arzbacher Straße und Bockschützstraße sowie in der anderen Richtung über die Königsdorfer Straße.
Die Anwohner werden in einem persönlichen Schreiben informiert
Auch die Sparte Strom führt die bereits 2023 begonnene Maßnahme an der neuen Station Mühlgasse fort, hier kann es im Frühjahr ebenfalls für rund vier Wochen zu Beeinträchtigungen kommen. Für alle Projekte gilt: „Die direkten Anwohner werden nach erfolgter Genehmigung der Verkehrsführung durch die Stadt in einem persönlichen Anschreiben durch den Energieversorger informiert.“ Alle anderen Verkehrsteilnehmer halten die Stadtwerke über die Medien auf dem Laufenden. (sas/tk)
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