Blechschaden durch Kastanien: Wer zahlt die Reparatur?
Kastanien können im Herbst unschöne Dellen im Auto hinterlassen. Aber zahlt die Versicherung wirklich für solche Schäden?
Der Herbst ist für viele eine der reizvollsten Zeiten des Jahres. Die Sommerhitze ist vorbei und die Blätter nehmen eine rotbraune Färbung an. Doch für Autofahrer birgt der Herbst auch einige Schwierigkeiten, wie beispielsweise herabfallende Kastanien, die unschöne Beulen und Kratzer auf dem Fahrzeug verursachen können. Doch wer kommt für diese Schäden auf?
Gerichte sind sich einig: Kastanienschäden am Fahrzeug sind Lebensrisiko
Solche Schäden gelten grundsätzlich als allgemeines Lebensrisiko. Das bedeutet: Weder Städte noch private Baumeigentümer sind verantwortlich, wenn Kastanien von einem Baum auf ein Fahrzeug fallen. Dies wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (9 U 219/08) bestätigt. Auch die Notwendigkeit von Warnschildern wurde durch ein Urteil des Landgerichts Aachen (4 O 350/02) ausgeschlossen. Fahrzeugbesitzer sollten sich bewusst sein, dass das Parken unter Kastanienbäumen auf eigenes Risiko geschieht.

„Auch die eigene Kfz-Teilkasko-Versicherung springt hier nicht ein“, unterstreicht Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt Kastanienschäden am Fahrzeug ab. „Aber in den meisten Fällen lohnt es sich nicht, sie in Anspruch zu nehmen.“ Der Grund dafür ist, dass der Schadensfreiheitsrabatt in diesem Fall herabgesetzt wird. Zudem wird eine Selbstbeteiligung fällig.
Versicherung haftet bei Kastanienschäden am Fahrzeug nur bei Sturm
Die Situation ändert sich, wenn der Schaden bei stürmischem Wetter entsteht. Allerdings muss dabei mindestens eine Windstärke von acht erreicht werden, erst dann haftet die Teilkasko, wenn eine Kastanie auf das Fahrzeug fällt. „Bei einem Teilkasko-Schaden wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. Zudem haben viele Versicherte hier eine niedrige oder gar keine Selbstbeteiligung“, betont Richter. Wenn ein ganzer Ast abbricht, sind die Baumeigentümer haftbar. Sie müssen sicherstellen, dass von ihrem Baum keine Gefahr ausgeht.
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Auskünfte darüber, ob an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit ein Sturm herrschte, können nur vom Wetterdienst gegeben werden. Kurzgutachten, die bei der Versicherung eingereicht werden können, sind kostenpflichtig und kosten etwa 150 Euro.