„Mir geht es besser als gut“ - 48-Jähriger arbeitet heimlich in drei Vollzeitjobs, verdient 316.000 Euro

„Business Insider“ berichtet, der 48-jährige US-Amerikaner und Netzwerktechniker Joseph (Name geändert, Anm. d. Red.) habe seit 2020 mehr als drei Jahre lang heimlich aus dem Home-Office heraus in drei Vollzeitjobs gleichzeitig gearbeitet. Erst nachdem zwei seiner Arbeitgeber im Herbst dieses Jahres Kostensenkungsmaßnahmen eingeführt und ihn mit Abfindungen im Gesamtwert von 50.000 US-Dollar (46.000 Euro) gekündigt hatten, sei Joseph wieder in ein normales Arbeits- und Privatleben zurückgekehrt.

Zukunftssorgen indes hätten die Kündigungen bei ihm nicht ausgelöst – dank seiner dritten Arbeitsstelle.

„Es ist großartig, dass ich immer noch diesen dritten Job habe“, sagt Joseph. „Alle meine Kollegen und Freunde sagen: ‚Sag Bescheid, wenn du etwas brauchst‘, und dafür bin ich dankbar. Aber es ist auch schön zu sagen: ‚Wisst ihr was? Mir geht es besser als gut.'“

Joseph verdiente als Netzwerktechniker 344.000 US-Dollar jährlich

Neben der dreifachen Arbeitsplatzsicherheit habe ihn auch das beträchtliche finanzielle Polster Zukunftssicherheit verschafft, das er sich im Laufe der Zeit angeeignet habe, sagt Joseph dem „Business Insider“.

Insgesamt habe er in drei Jahren über eine Millionen US-Dollar verdient, 344.000 US-Dollar (ca. 316.000 Euro) jährlich. Den Großteil dieses Einkommens habe er genutzt, um eine verbleibende Hypothek in Höhe von 129.000 US-Dollar (ca. 118.000 Euro) abzubezahlen und für Ruhestand und Ausbildung seiner Kinder zu sparen.

In Deutschland verstößt Mehrfachvollzeitbeschäftigung gegen das Arbeitszeitgesetz

Während eine gleichzeitige Vollbeschäftigung bei mehreren Arbeitgebern in den USA je nach Arbeitsvertragsgestaltung legal sein kann, sind vergleichbare Vereinbarungen in Deutschland aufgrund des bundesweit gültigen Arbeitszeitgesetzes fast immer illegal.

Möglich ist es deutschen Arbeitnehmern allerdings, neben der versicherungspflichtigen Haupttätigkeit einem von Abgaben befreiten Minijob und ggf. weiteren sozialversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigungen nachzugehen – sofern das Arbeitszeitgesetz auch hier beachtet wird, alle beteiligten Arbeitgeber über die Mehrfachbeschäftigung informiert sind und ihr zustimmen.