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Nach Messerangriff auf 12-Jährigen: Polizei fasst Verdächtigen (13)
Vor Gericht kommt der Elfjährige nicht, denn juristisch betrachtet ist er noch ein Kind. In Deutschland gelten Kinder unter 14 Jahren als nicht strafmündig. Ob das Jugendamt weitere Maßnahmen ergreife, liege im Ermessen des Amts, sagte der Polizeisprecher. Die Polizei kann Empfehlungen aussprechen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht sinnvoll erscheinen. Über Konsequenzen muss dann aber das Jugendamt entscheiden.