Ricarda Lang reagiert auf intime Frage von Frauke Petry: „Das ist meine Privatangelegenheit“
Die ehemalige AfD-Politikerin Frauke Petry hat Ricarda Lang eine intime Frage bezüglich § 218 gestellt. So reagierte die Grünen-Chefin darauf.
Stuttgart - Ob es landesweit das Recht auf Abtreibungen geben soll, ist in den USA derzeit eines der zentralen Themen des Präsidentschaftswahlkampfes. Denn aktuell gibt es in den Vereinigten Staaten tatsächlich kein landesweites Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche erlaubt oder verbietet.
In Deutschland ist das Thema, zumindest in der breiten Öffentlichkeit, längst nicht so präsent. Dabei ist das Gesetz hierzulande ambivalent formuliert und sorgt ebenfalls für Diskussionen. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar“, heißt es einerseits. Anderseits gibt es jedoch „Ausnahmen“, nämlich, „wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt.“
Frauke Petry fragt Ricarda Lang: „Warum wollen Sie einen Krieg eröffnen?“
In einer Fraktionssitzung haben die Grünen jetzt beschlossen, dass sie die Selbstbestimmung der Frauen stärken wollen. In einem Bericht dazu heißt es, es sei dringend an der Zeit, „das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch – den § 218 StGB – zu ändern.“
Dieser Beschluss rief jetzt die ehemalige AfD-Politikerin Frauke Petry auf den Plan. Die hatte via X (ehemals Twitter) diesbezüglich eine „persönliche Frage“ an die Grünen-Chefin Ricarda Lang: „Warum wollen Sie einen Krieg eröffnen, bei dem Frauen und Kinder am Ende die Leidtragenden sind?“
Diese Frage leitete die einstige Bundestagsabgeordnete mit folgenden Worten an Lang ein: „Sie haben anlässlich Ihrer kürzlichen Eheschließung bestimmt auch über die Gründung einer Familie nachgedacht. Neues Leben geschenkt zu bekommen, ist eine der wunderbarsten Erfahrungen im Leben einer Frau (und des Vaters). Dieses Leben existiert ab dem Tag seiner Entstehung im Mutterleib, ab diesem Moment sind wir Frauen dafür zu 100 % verantwortlich.“ Laut ihr gelte das „Lebensrecht“ für beide, für die Mutter und eben das ungeborene Kind. „§ 218 war ein mühsamer Kompromiss, der Deutschland seit Jahrzehnten in dieser Frage befriedet hat“, so Petry weiter.
Ricarda Lang: „Ob ich Kinder will oder nicht, ist ehrlich gesagt meine private Angelegenheit“
Auf diese Ausführungen reagierte die Grünen-Chefin knapp und deutlich: „Ob ich Kinder will oder nicht, ist ehrlich gesagt meine private Angelegenheit. Und vor allem ist es meine Entscheidung – nicht Ihre und auch nicht die des Staates. Und dieses Recht sollte jede Frau haben.“
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Bezüglich der Änderung des § 218 wollen die Grünen den Empfehlungen der Sachverständigenkommission folgen. Das heißt unter anderem: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist auf Wunsch der Schwangeren in der Frühphase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche nach Nidation) rechtmäßig und straffrei zu stellen.“ Außerdem soll „anstelle einer Beratungspflicht“ ein „Recht auf Beratung“ gesichert werden. Wichtig ist an der Stelle: „Die Entscheidung der Inanspruchnahme liegt bei der Schwangeren und bleibt für sie kostenfrei und ergebnisoffen.“ Zuletzt berichtete unsere Redaktion über eine Diskussion zwischen Ricarda Lang und Sahra Wagenknecht.