Höhere Steuern für Rentner – das ändert sich in der Rente 2025

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Schon bald müssen Rentner höhere Steuern zahlen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist die Rentenerhöhung im Sommer.

Berlin – 4,1 Millionen Euro mehr Steuern: Das kommt 2025 auf Rentner zu. So jedenfalls sieht die Prognose des Bundesfinanzministeriums aus, nachdem eine entsprechende Anfrage im Bundestag eingegangen war. Außerdem dürfte für viele Rentner zum ersten Mal die Steuerpflicht gelten, da sie durch eine Rentenerhöhung die Freigrenze überschreiten werden. Die Summe der abzuführenden Steuern durch Rentner soll von 58,6 Milliarden Euro auf 62,7 Milliarden Euro steigen, soweit die Prognose. Das ist jedoch noch nicht alles.

Höherer Grundfreibetrag für Rentner – DRV verschickt Brief zur Aufklärung

Im Jahr 2025 hat sich der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer in der Rente verändert. Seit Januar liegt er bei 12.096 Euro für Alleinstehende; für Paare mit Zusammenveranlagung sind es 24.192 Euro. Bis zu diesem Einkommen müssen sie keine Einkommenssteuer zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) warnt, dass Rentner sich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2024 noch am Grundfreibetrag für 2024 orientieren müssen. Dieser lag bei 11.784 Euro (alleinstehend) beziehungsweise 23.568 Euro (Paare mit Zusammenveranlagung). Rentner, die noch arbeiten und als Arbeitnehmer im Lohnsteuerverfahren sind, für die gelten spezielle Regelungen zur Abgabepflicht.

Ein Mann mit einer Basecap, der an einer Blume schnuppert.
Höhere Steuern für Rentner – das ändert sich in der Rente © IMAGO / Westend61

Die VLH wies in einer Pressemeldung außerdem darauf hin, dass das Finanzamt nicht von selbst eine Abgabe der Steuererklärung fordert. Trotzdem besteht eine Pflicht zur Abgabe – hier müssen die Rentner also von sich aus aktiv werden.

So ganz ohne Unterstützung bleiben Rentner allerdings nicht. Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommt jährlich ein Brief, der genauer über die Steuererhöhung und die Angaben zur Rente, die für die Steuererklärung wichtig sind, aufklärt. Gleichzeitig übermittelt die DRV diese Angaben an das Finanzamt. Aufgepasst: Das kann dazu führen, dass einige Informationen innerhalb der Steuererklärung bereits vorausgefüllt sind.

Grenze für Grundrente verschiebt sich – Entgeltpunkte wichtig für Berechnung

Weiter geht es mit der Grundrente. Diese existiert seit 2021 und soll Menschen zugutekommen, die mindestens 33 Jahre lang rentenversichert waren, aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bekommen haben. Die Höhe des Grundrentenzuschlags errechnet sich dabei aus den Entgeltpunkten, die die Arbeitnehmer während der Versicherungszeit erworben haben.

Die dafür wichtigen Einkommensgrenzen sind zum 1. Januar 2025 gestiegen. Rentner mit monatlichen Einkünften von maximal 1.438 Euro erhalten den vollen Grundrentenzuschlag, bei Ehepaaren sind es 2.243 Euro. Die Grundlage für das zu versteuernde Einkommen liegt dabei im vorvergangenen Jahr, also kommt es auf das Einkommen von 2023 an.

Mehr Steuern für Rentner ab 2025 – Rentenerhöhung sorgt für neue Steuerpflicht

Außerdem müssen Rentner bei der Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, Acht geben. Auf den ersten Blick freut man sich über ein kleines Plus (die Prognosen sprechen von einer Erhöhung um 3,5 Prozent), aber es kann ein wichtiger Fallstrick warten: Eine Rentensteigerung birgt nämlich die Gefahr, in die Abgabepflicht zu rutschen. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass tatsächlich Steuern anfallen. Für Rentner besteht die Möglichkeit, verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Und zuletzt wächst der steuerpflichtige Anteil der Rente pro Renteneintrittsjahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Diese Regelung existiert seit 2023; davor fand eine Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang statt. Für 2024 bedeutet das einen Besteuerungsanteil von 83 Prozent der Rente; für 2025 sind es 83,5 Prozent. Der Rentenfreibetrag, also der Anteil, der steuerfrei bleibt, beträgt noch 16,5 Prozent.

Regierung will die Rentenreform – am Ende kam es anders

Um die Rentenkassen zu entlasten, hatten die Ampel-Parteien noch auf eine Rentenreform spekuliert. Noch kurz nach dem Ampel-Bruch hieß es, dass die SPD das Projekt trotzdem in den Bundestag bringen wollte. Allerdings kam es dann anders: Nach einem Attentat dominierte das Thema Migration den Wahlkampf im Dezember und Januar. Jetzt hatte Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Wirtschaft, noch einmal Druck bei der Rentenreform gemacht.

„Wenn wir unseren Haushalt stabilisieren wollen, dann müssen wir was tun“, hatte die Wirtschaftsweisen-Chefin bei einem Online-Forum der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 4. Februar gesagt. Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung würden ein Viertel des Haushalts ausmachen. Diese würden Zahlungen decken, die nicht durch Beiträge gedeckt seien. Laut Schnitzer sorgen vor allem die Mütterrente, die Witwenrente und die (teils fälschlich so bezeichnete) Rente mit 63 für Belastungen.

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