Flug aus Mexiko - Zollbeamte entdecken seltene Elfenbeinschnitzerei in Reisegepäck - Mann angezeigt

Zollbeamte haben am Flughafen München eine seltene Elfenbeinschnitzerei im Reisegepäck eines Fluges aus Mexiko entdeckt. Die Beamten durchleuchteten das Gepäck eines jungen Mannes mit einem Röntgengerät und stießen auf die verbotene Ware.

Entdeckung am Flughafen München: Elfenbeinschnitzerei beschlagnahmt

Die Elfenbeinschnitzerei wurde beschlagnahmt. Der Reisende wurde wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angezeigt.

Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, wird in einer Mitteilung zitiert: "Wir erleben es leider immer wieder, dass Reisende solche exotischen Sachen aus ihrem Urlaub mitbringen wollen. Spätestens bei der Zollkontrolle erfolgt dann die große Enttäuschung. Mein Appell an alle Reisenden ist deshalb: Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken!"

Elfenbein
Die Elfenbeinschnitzerei wurde am Flughafen München entdeckt. Zoll

Illegaler Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten hat dramatische Folgen

In der Pressemitteilung heißt es, dass der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ein gewinnbringendes Geschäft mit dramatischen Folgen ist. So sind eine Menge frei lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Zollbeamte beschlagnahmen 460 Tafeln Dubai-Schokolade

Einen anderen Fund machten Zollbeamte am Hamburger Flughafen. Sie beschlagnahmten 460 Tafeln Dubai-Schokolade mit einem Gesamtgewicht von etwa 90 Kilogramm und einem Wert von 2100 Euro. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur. 

Dubai-Schokolade beschlagnahmt
Zollbeamte am Hamburger Flughafen haben 460 Tafeln Dubai-Schokolade beschlagnahmt. Hauptzollamt Itzehoe

Eine Frau (33) hatte die Schokolade am zweiten Weihnachtsfeiertag von Istanbul nach Hamburg eingeführt. Die Ware könnte für den gewerblichen Verkauf bestimmt gewesen sein. Wegen fehlender Kennzeichnungen zu Inhaltsstoffen oder Allergenen darf die Schokolade nicht eingeführt werden.