Riesen-Aufruhr um Klo-Regel für Mitarbeiter: Firma wertet Toilettengang als Pause

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Mit einer besonderen Pausenregelung sorgte eine Schweizer Uhrenfirma für Aufsehen. © Montage

Ein Schweizer Unternehmen zählt die Toilettenbesuche der Angestellten als Pausen. Das deutsche Arbeitsrecht hat eine andere Meinung dazu.

Kassel – Die Uhrenfirma Jean Singer & Cie sorgte mit einer Regel für ihre Mitarbeiter für Aufsehen. Wer bei dem Unternehmen in der Schweiz arbeitet und den Gang zum Klo antritt, muss sich zunächst ausstempeln. Nach dem Klogang darf dann wieder eingestempelt und weitergearbeitet werden. Sprich, wer zu oft „musste“, muss länger bleiben. Was schockierend klingt, ist in der Schweiz tatsächlich rechtens.

Schweizer Firma wertet Toilettengang als Pause – Klage scheiterte

Dennoch sorgte die Regelung auch bei den Schweizern für Kopfschütteln. Wie die Bild berichtet, brachte das Büro für Beziehungen und Arbeitsbedingungen im Kanton Neuenburg den Fall vor Gericht, da es das Verhalten der Uhrenfirma als nicht korrekt empfand. Das Gericht gab jedoch Jean Singer & Cie recht. Das Unternehmen durfte somit weiterhin die Klo-Gänge ihrer Angestellten als unbezahlte Pause werten. Und auch andere Firmen nahmen sich die Regel der Firma zum Vorbild.

Und das, obwohl es alles andere als gesund ist, wenn Leute versuchen, so wenig wie möglich aufs Klo zu gehen – und genau diese Folge dürfte die Regel in vielen Fällen haben. Durch das Zurückhalten des Harndrangs erhöht sich unter anderem das Risiko einer Harnröhren- oder Blasenentzündung. Auch eine Schwächung der Blasenmuskulatur ist auf lange Sicht möglich.

Klo-Gang als unbezahlte Pause? Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt so eine Regelung nicht

Arbeitnehmer in Deutschland müssen solche Regelungen indes nicht fürchten. Sie sind nach dem deutschen Arbeitsrecht nicht erlaubt. Schon allein deshalb, weil eine Pause nach Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes mindestens 15 Minuten lang sein muss, um arbeitsrechtlich als solche zu gelten. Somit gehört der Toilettengang eindeutig zur regulären Arbeitszeit.

Ebenfalls nicht erlaubt ist es, Arbeitnehmern Gespräche über das Gehalt zu verbieten. Auch ein Wörtchen mitreden darf der Arbeitgeber hingegen, wenn es darum geht, wann Mitarbeiter ihre Pause antreten müssen. (sp)

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