Bürgergeld und Co: Merz-Regierung startet radikale Sozialstaatsreform – die Details

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Bürgergeld, Kinderzuschlag und Co: Merz-Regierung startet radikale Sozialstaatsreform – die Details

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Die Kommission zur Reform des Sozialstaats übergibt am Dienstag ihre Empfehlungen und legt damit erstmals konkrete Vorschläge zur Neuausrichtung.

Berlin – Am Dienstag (27. Januar) wird die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Kommission ihre Empfehlungen zur Reform des Sozialstaats präsentieren. Die Übergabe ist für 13 Uhr geplant, gefolgt von einer Stellungnahme der Ministerin um 13.30 Uhr. Die Kommission hatte die Aufgabe, konkrete Vorschläge für eine effizientere und bürgernähere Sozialverwaltung zu entwickeln, wobei das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben sollte. Die Bundesregierung erhofft sich von der Reform, durch schlankere Strukturen langfristig Kosten im Staatshaushalt zu reduzieren.

Die Merz-Regierung um Arbeitsministerin Bas will eine radikale Reform des Sozialstaates.
Die Merz-Regierung um Arbeitsministerin Bas will eine radikale Reform des Sozialstaates. © Kay Nietfeld / dpa

Im Zentrum der Überlegungen standen die mögliche Zusammenführung einzelner Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und der Ausbau digitaler Prozesse. Besonders im Fokus waren steuerfinanzierte Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag. Reformen in beitragsfinanzierten Systemen wie der Renten- oder Krankenversicherung sind nicht Teil dieses Berichts; hierfür arbeiten andere Kommissionen an eigenständigen Vorschlägen.

Reform des Sozialstaates: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen zusammengelegt werden

Der Entwurf der „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ zeigt, dass Bund, Länder und Kommunen den Sozialstaat grundlegend umgestalten wollen. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, und auch Medien wie Bild und die Süddeutsche Zeitung berichten im Voraus darüber.

Zukünftig sollen Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem gemeinsamen Sozialleistungssystem zusammengefasst werden. Dies soll den Zugang zu staatlicher Unterstützung vereinfachen und die Verfahren beschleunigen. Die Kommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, hat insgesamt 26 konkrete Empfehlungen erarbeitet. Für die Umsetzung sei ein „politischer, rechtlicher und auch gesamtgesellschaftlicher Kraftakt“ notwendig.

Kommission empfiehlt klare Zuständigkeiten für Jobcenter und Sozialämter

Ein zentraler Punkt des Konzepts ist die klare Zuständigkeit: Erwerbsfähige Personen sollen sich an die Jobcenter wenden, nicht erwerbsfähige an die Sozialämter der Kommunen. Dadurch würden die derzeit vier beteiligten Behörden auf zwei reduziert. Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, um Leistungen zu erhalten. Eine vollständige Zusammenführung der Leistungsverwaltung hält die Kommission für sinnvoll, jedoch wäre dies nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich. Leistungskürzungen schließt das Gremium ausdrücklich aus.

Kommission empfiehlt stärkere Arbeitsanreize und zügige Umsetzung von Sozialreformen

Die Kommission schlägt auch Änderungen vor, um die finanziellen Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung von Erwerbstätigkeit zu verbessern. Derzeit kann es vorkommen, dass zusätzliches Arbeitseinkommen bei Leistungsbeziehenden nur begrenzt zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt, da Leistungen entsprechend gekürzt werden. Zukünftig sollen die Entzugsraten so angepasst werden, dass sich ein höheres Erwerbseinkommen deutlicher im Gesamteinkommen widerspiegelt.

Insgesamt hat die Kommission 26 Empfehlungen für vier Handlungsfelder vorgelegt, darunter auch „systemändernde Reformen“. Die Umsetzung soll zügig erfolgen. Viele Maßnahmen könnten durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell realisiert werden. Für einige vorgeschlagene Lösungswege seien jedoch Änderungen des Grundgesetzes erforderlich. Die Kommissionsmitglieder fordern Bund, Länder und Kommunen auf, „hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen“.

Bundesregierung plant Umsetzung der Sozialreformen bis Mitte 2027

Die Bundesregierung plant, die Sozialreformen bis Mitte 2027 umzusetzen. Die zuständigen Bundesministerien sollen nach Prüfung der Vorschläge einen Zeitplan für die Umsetzung vorlegen. Erste Gesetzgebungsverfahren sollen bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, weitere sollen bald darauf folgen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein „neues Sozialstaatsmodell“ und „umfassende Entscheidungen“ angekündigt, die für Jahre und Jahrzehnte Bestand haben sollen. (Quellen: dpa, afp, Bild, Süddeutsche Zeitung) (jal)

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