Rentnerin füttert 10 Monate lang Nachbars Kater – und landet dafür vor Gericht
Zehn Monate lang soll eine Rentnerin aus Zürich in der Schweiz den Kater „Leo“ regelmäßig gefüttert und bei sich aufgenommen haben – obwohl dieser ihrer Nachbarin gehörte. Wie „zuerich24.ch“ berichtet, ignorierte die Rentnerin ein schriftliches Verbot und passte sogar ihre Katzenklappe an, damit Leo jederzeit ein- und ausgehen konnte. Die ursprüngliche Besitzerin wartete vergeblich mit Futter – Leo kehrte nicht mehr zurück.
Strafbefehl abgewendet – Kater wechselt offiziell den Besitzer
Der Fall landete vor dem Bezirksgericht Zürich, weil die Staatsanwaltschaft darin eine unrechtmäßige Aneignung sah. Gefordert wurden eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken (rund 3700 Euro) sowie ein zusätzliches Bußgeld über 800 Franken (ca. 854 Euro).

Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Die genaue Einigung wurde nicht veröffentlicht, aber beide erklärten laut „zuerich24.ch“, dass Leo nun offiziell der Rentnerin gehört. Die ursprüngliche Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück, die Gerichtskosten übernimmt die Staatskasse.
4 typische Fehler bei der Katzenhaltung
- Toiletten-Falle: Katzentoilette, Futter und Wasser stehen zu nah beieinander – das stört das natürliche Verhalten und kann zu Unsauberkeit führen.
- Haltungs-Falle: Einzelhaltung bei sozialen Tieren – Katzen sind keine Einzelgänger und fühlen sich ohne Artgenossen oft einsam.
- Futter-Falle: Zu viel oder zu häufiges Füttern – das kann zu Übergewicht führen und belohnt unerwünschtes Verhalten wie ständiges Maunzen.
- Spielzeug-Falle: Offene Schnüre oder Nähutensilien – sie bergen Verletzungsgefahr und sollten immer sicher verstaut werden.