Wallgauer droht mit Schild, Hunde bei ihrer Notdurft zu erschießen

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Rentner aus dem Rheinland entdeckten im Bayern-Urlaub Zettel: Mann droht, Hunde bei ihrer Notdurft zu erschießen

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Drastische Mahnung: Dieses Schild erregt zurzeit die Gemüter in Wallgau.   © privat

Entsetzte Urlauber weisen auf drastisches Warnschild an einem Wallgauer Grundstück hin. Der Besitzer droht damit, Hunde zu erschießen, die auf seinem Areal ihre Notdurft verrichten. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall nun.

Wallgau – Ein Hundehäufchen bezeichnet der Volksmund gerne mal als „Tretmine“. Und viele ärgern sich, wenn Tierhalter es nicht schaffen, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners mitzunehmen und zu entsorgen. Ein Wallgauer ist nun so verzweifelt ob der Masse an Kothäufchen auf seinem Grundstück, dass er auf eine drastische Maßnahme zurückgegriffen hat – er droht offen mit einem Schild damit, jeden Hund zu erschießen, der auf seinem Areal ein Häufchen macht. Ein Rentner-Ehepaar aus dem Rheinland hat den Zettel beim Wandern mit Entsetzen entdeckt. Mit einem Schreiben wenden sich beide nun an Polizei, Landratsamt und Presse.

Während einer Wanderung zur Maxhütte ist ihnen das Papier in Klarsichtfolie an einem Wallgauer Grundstück nahe des Waldes aufgefallen. „Das hat uns sehr verärgert, ja empört.“ Das Paar fragt sich, wie man, „gerade auch im Hinblick auf das aktuelle Weltgeschehen, mit Schusswaffengebrauch drohen kann?“ Sie haben selbst zwar keine Hunde und würden sich „natürlich auch über Hinterlassenschaften auf unserem Grundstück ärgern“. Doch in dieser „aggressiven Form keinesfalls“. Ein handelsübliches Schild mit der Aufschrift „Hier ist kein Hundeklo oder ähnliches oder ein paar Meter Zaun sollten genügen“, meint das Paar in dem Schreiben. Lustig sei das nicht. „Um nicht auch ins ,Schussfeld’ zu geraten, möchten wir lieber anonym bleiben“, schreiben sie. „Und werden wohl in Zukunft das Wallgauer Umfeld lieber meiden.“

Ernsthafte Gefahr für Hunde oder nur leere Drohung? Das prüft aktuell die Staatsanwaltschaft

Ist das Papier in Klarsichtfolie nun eine ernsthafte Gefahr für Hund und Besitzer oder nur eine leere Drohung, um sich Kot vom Grundstück zu halten? Die Polizei nimmt den Fall jedenfalls ernst und hat ihn an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung geschickt, erklärt Sprecher Paul Klette von der Polizei-Inspektion Garmisch-Partenkirchen. Die Juristen werden in Kürze anordnen, wie weiter verfahren wird. Denn es steht nun die Frage im Raum, ob besagter Grundstückseigentümer legal bewaffnet ist. Da die Drohung sich jedoch „nur“ gegen Hunde richtet und nicht gegen Menschen, könne die Polizei nicht sofort eingreifen. Wenn sie allerdings auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen sollte, wird auch das Landratsamt als Waffenbehörde eingeschaltet, teilt Behördensprecher Stephan Scharf mit. „Bis dahin sind wir außen vor.“

Rentner aus dem Rheinland entdeckten im Bayern-Urlaub Zettel: Mann droht, Hunde bei ihrer Notdurft zu erschießen

Im Rathaus wiesen schon vor Wochen andere Urlauber aus Mittenwald auf das Schild hin. Bürgermeister Bastian Eiter hat seinen Bauhof benachrichtigt, sie sollten der Sache einmal nachgehen. Die Gemeindemitarbeiter haben nicht nur das Schild, sondern auch den Eigentümer angetroffen. „Er wusste sich nicht mehr anders zu helfen“, sagt Eiter. Abnehmen will er das Schild nicht. „Es gibt einfach einige schwarze Schafe unter den Hundebesitzern, die den Unrat ihrer Vierbeiner nicht aufräumen.“ Doch da sich die Beschwerden über die brachiale Drohung häufen, lässt auch die Kommune aktuell rechtliche Schritte prüfen.

Denn einfach so einen Hund zu erschießen, ist natürlich nicht erlaubt. Das dürfen gemäß Jagdgesetz nur Jäger, wenn frei laufende Vierbeiner beim Wildern erwischt werden, teilt Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin mit Fachrichtung Tierrecht, mit. „Aber nur als letztes, denkbares Mittel außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke.“ Auch Polizisten dürfen zur Waffe greifen, sofern Gefahr in Verzug ist, der Hund also jemanden angreift. Ein Notdurft verrichtendes Tier darf also nicht zur Zielscheibe werden – auch wenn der Grundstücksbesitzer Polizist oder Jäger ist.

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