Rentenkasse gibt Millionen für diese Renten aus – Obwohl keiner dafür Beiträge zahlt
Hinterbliebenenrente, Fremdenrente, Mütterrente – für viele Leistungen, die sie zahlen muss, erhält die Rentenversicherung wenig bis keine Beiträge aus der Bevölkerung. Das steckt dahinter.
Berlin – Die Zahl der Rentner, die jeder Beitragszahler mit seinen Rentenbeiträgen versorgen muss, steigt. Eigentlich sieht der sogenannte „Generationenvertrag“ vor, dass die erwerbstätigen Generationen mit ihren Beiträgen erstens die Rente der Älteren stützen und gleichzeitig den Anspruch erwerben, selbst künftig versorgt zu werden. Das System Rentenkasse steht aber dabei immer mehr unter Druck – unter anderem, weil es keineswegs nur die klassische Altersrente bezahlen muss. Die sogenannten versicherungsfremden Leistungen belasten die Rentenkasse zusätzlich und könnten die Deutschen Milliarden kosten. Gleichzeitig bezahlt die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Summen für Renten abseits der klassischen Altersrente. Welche das sind, führt sie auf ihrer Homepage auf.
Rentenversicherung zahlt Milliarden für Mütterrente – die eigentlich gar keine Mütterrente ist
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt die 2014 eingeführte Mütterrente kurioserweise wie folgt: „Sie ist weder eine eigene Rentenart noch eine Leistung ausschließlich für Mütter. Damit wird vielmehr die Verlängerung der Kindererziehungszeit von zwölf auf 24 Kalendermonate für vor 1992 geborene Kinder in der Rente bezeichnet.“ Die „Mütterrente“ ist im Grunde nur ein Bestandteil der regulären Rente.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt außerdem die „Mütterrente II“, die besagt, dass Müttern und Vätern für Kinder, die vor 1992 geboren sind, ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet wird. Das entspräche etwa einem halben Entgeltpunkt. Zusammen haben Mütterrente I und II im Jahr 2022 rund 12,9 Milliarden Euro gekostet, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Sprecherin der Rentenversicherung.
Nach Angaben des BMAS finanziert sich die Mütterrente – konkret: das Maßnahmenpaket, zu dem sie gehört – zum Teil aus Beitragszahlungen und zu rund 40 Prozent aus Steuern.
Laden Sie hier den kostenlosen Rentenratgeber herunter.
Grundsicherung im Alter – diese Regeln stehen dahinter
Die Grundsicherung im Alter ist ein Sonderfall und nicht direkt als Rente klassifiziert. Laut der Deutschen Rentenversicherung haben bedürftige Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Eine Grundsicherung erhält man sonst auch, wenn man „dauerhaft voll erwerbsgemindert“ und mindestens 18 Jahre alt ist – diese Bedingungen müssen erfüllt sein, ehe man die Grundsicherung beziehen kann.
Meine news
Betroffene erhalten die Grundsicherung unabhängig davon, ob sie bereits eine Altersrente ausgezahlt bekommen. Allerdings müssen sie dafür die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben. Innerhalb der kommenden Jahre steigt diese Altersgrenze graduell vom 65. Geburtstag auf den 67. Geburtstag. Ihre Mittel erhält die Grundsicherung aus Steuerzahlungen und vom Sozialhilfeträger.
Laut dem Focus bezogen Ende 2022 rund 658.500 Rentner die Grundsicherung im Alter. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an, dass sich die Bruttoausgaben für die Grundsicherung im Alter 2023 auf rund 10,4 Milliarden Euro belaufen hatte.
So stützt der Staat Hinterbliebene – Millionen für die „Witwenrente“
Die gesetzliche Rentenversicherung schützt Hinterbliebene im Falle eines Todes des Lebenspartners. Fehlenden Unterhalt kann sie in Form sogenannter Hinterbliebenenrenten ersetzen – jedenfalls einen Teil davon. Innerhalb der GRV bestehen dabei die kleine Witwenrente, die 25 Prozent der Rente des verstorbenen Lebenspartners ersetzt, und die große Witwenrente (55 Prozent der Rente des Verstorbenen).
Wenn man als Witwe oder Witwer erneut heiratet, entfällt der Anspruch auf die Witwenrente. Stattdessen können die Betroffenen dann von einer Rentenabfindung als „Startkapital“ profitieren. Der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen Ende 2022 mehr als fünf Millionen Menschen eine Witwen- oder Witwerrente. Wie viel genau davon durch reguläre Beitragszahlungen abgedeckt ist, schlüsselt die DRV nicht auf.
„Rente mit 63“ oder besser: „Rente für besonders langjährig Versicherte“
Genau wie bei der Mütterrente hat sich auch bei der Rente mit 63 ein falscher Name eingeschlichen, der nun aber gemeinläufig verwendet wird. Eigentlich heißt sie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ und gilt für alle, die mindestens 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben. Sobald sie diese Grenze erreicht haben, können sie abschlagsfrei in Rente gehen – selbst dann, wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben sollten.
Der Name hat sich daraus ergeben, dass es durch eine Nachbesserung von 2014 denjenigen, die vor 1953 geboren waren, möglich war, ohne Abschläge mit dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen. Im Moment erhöht sich das Alter, in dem das möglich ist, schrittweise auf 65 Jahre. Da sich dieses Wissen nur schwer durchsetzt, müssen Politiker regelmäßig daran erinnern – kürzlich hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verkündet, die Rente mit 63 gebe es nicht mehr.
Da es sich bei der Rente mit 63 eigentlich um die normale Rente handelt, ist ein Großteil ihrer Beiträge durch die Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung abgedeckt. Allerdings muss die Rentenkasse die durch die Nachbesserung entstandene Lücke bezahlen, also auf die 0,3 Prozent Abschläge pro Monat verzichten, von denen die Rentner mit 63 profitieren. Das kostet sie laut der DRV rund 36 Milliarden Euro pro Jahr.
Fremdrente
Und zuletzt bezeichnet „Fremdrenten“ alle Leistungen, die unter dem Fremdrentengesetz (FRG) laufen. Dieses ermöglicht es, ausländische „fremde“ Arbeitszeiten in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigen zu lassen. „Fremdrente erhalten Deutsche, die als Vertriebene, Aussiedler oder Spätaussiedler aus den früheren deutschen Ostgebieten, der ehemaligen Sowjetunion oder aus bestimmten Gebieten Mittel- und Osteuropas nach Deutschland gekommen sind“, schreibt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten dazu.
Hierbei handelt es sich um klassische, nicht beitragsgedeckte Leistungen: Die Rentenkasse muss sie auszahlen, obwohl dafür keine Beitragszahlungen fließen. Zwar zahlt die Bundesregierung jedes Jahr eine gewisse Summe (Bundeszuschuss) an die Rentenversicherung, um solche versicherungsfremden Leistungen zu zahlen, aber eine wirkliche Dokumentation findet nicht statt. Es ist auch nicht klar, ob die Zahlungen des Bundes ausreichen, um alle versicherungsfremden Leistungen abzudecken.
Im Jahr 2022 sollen rund 1,1 Millionen Menschen eine Fremdrente erhalten haben. Die meisten davon (480.000) stammen aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, berichtete der Focus unter Berufung auf die DRV.