Überholverbot auf gefährlicher Strecke - kleine Schritte in die richtige Richtung“

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Bei Schöngeising gilt künftig beidseitig ein Überholverbot © tb

In der Umgebung von Schöngeising geschehen immer wieder schwere Verkehrsunfälle. Allein heuer kamen drei Biker ums Leben. Schon lange fordert die Gemeinde hier Tempolimits und Überholverbote. Nun hat der Landkreis nachgegeben - zumindest teilweise.

Schöngeising - Im November hat wieder einmal eine Verkehrsschau mit Vertreten von Gemeinde, Landratsamt und Polizei stattgefunden, berichtete Bürgermeister Thomas Totzauer (FW) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Resultat: Auf der Kreisstraße wird zwischen der Abzweigung von der B 471 und dem Ortseingang ein beidseitiges Überholverbot eingerichtet. Im weiteren Verlauf Richtung Mauern gilt bereits seit einigen Monaten ein Überholverbot. Zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 sei der Landkreis jedoch nicht bereit, so Totzauer.

Schülerüberweg wird errichtet

Auch innerorts sorgt die Kreisstraße für Probleme und gefährliche Situationen. In einer Petition forderten Anwohner verkehrsberuhigende Maßnahmen und Lärmschutz (wir berichteten). Das gewünschte Tempo 30 sei jedoch „nicht so einfach möglich“, berichtete Totzauer. Er will aber die Hoffnung nicht aufgeben. Ein schlagkräftiges Argument für die Geschwindigkeitsbegrenzung sei das teilweise Fehlen von Gehwegen.

Zugestimmt habe das Landratsamt der Einrichtung eines Schülerüberwegs, sofern sich dafür Verkehrshelfer finden. Vor einigen Jahren hatten sich für ein ähnliches Vorhaben keine Schülerlotsen gemeldet. „Vielleicht klappt es ja jetzt“, so Totzauer. Was definitiv nicht kommen werde, sei ein Zebrastreifen. Dafür reiche die Zahl der Fußgängerquerungen bei weitem nicht aus.

Querung bei Gemeinschaftshaus

Die Kritik Anton Schmölzls (CSU), dass bei näherer Betrachtung keines der Ziele der Petition erreicht worden sei, wollte der Rathauschef nicht stehen lassen. „Es gibt kleine Schritte in die richtige Richtung.“ Die jüngste Verkehrsschau sei seit langem der erste Termin dieser Art gewesen, „bei dem nicht alles kategorisch abgeblockt wurde“. 

Unterdessen plant die Gemeinde an der Rothschwaiger Straße selbst verkehrsberuhigende Maßnahmen. Beim Gemeinschaftshauses soll eine Querung errichtet werden, vor allem im Interesse von Älteren und Kindern. Die Idee, die Fahrbahn zusätzlich mit Pflanztrögen zu verengen, werde sich jedoch nicht umsetzen lassen. Dies sei nicht zulässig, so Totzauer. Man werde die Autofahrer aber durch die Gestaltung der Querung ausbremsen.

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