Schubserei kommt teuer zu stehen: Rentnerin muss 3600 Euro Geldstrafe zahlen

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Der Richter verurteilte die bislang strafrechtlich unbescholtene Rentnerin zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro. © Symbolfoto: dpa

Weil sie einer Wohnungsnachbarin im Hausflur ins Gesicht gegriffen und diese dabei verletzt hatte, musste sich eine Rentnerin (72) aus Bad Tölz wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.

Bad Tölz-Wolfratshausen - Da sie bei der Aktion auch noch ausfallend geworden war und die Geschädigte zu Unrecht bezichtigt hatte, sie ebenfalls geschlagen zu haben, umfasste die Anklage auch noch Beleidigung und falsche Verdächtigung. Die Seniorin, die anwaltlich vertreten wurde und selbst nicht vor Gericht erscheinen musste, wurde zu 120 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Der Vorfall liegt lange zurück, aber die Geschädigte (63) erinnerte sich gut an die Begegnung im Treppenhaus, die sich am 23. Dezember 2022 gegen 9.45 Uhr ereignet hatte. „Ach du Schande, da musst du jetzt vorbei“, habe sie gedacht, als sie mit ihrem Hund auf dem linken Arm, diversen Utensilien und Schlüssel in der rechten Hand die Treppe hinunterging und die Nachbarin mit Rollator an der Pin-Wand stehen sah. „Ich habe gemerkt, ich komme da nicht durch.“ Beim Versuch, hinter der Rentnerin vorbeizugehen, habe sie diese leicht angerempelt, daraufhin sei die Frau „voll auf mich los“, erklärte die Kauffrau. Draußen bei der Garage sei der Streit inklusive diverser Beleidigungen weitergegangen. „Ich habe gesagt, das gibt eine Anzeige. Da hat sie aufgehört“, so die Geschädigte, „und ich habe Anzeige erstattet.“

Nachbarin ging auch zur Polizei

Ein paar Tage später ging auch die Nachbarin zur Polizei und erstattete ebenfalls Anzeige. Sie behauptete, von der 63-Jährigen gegen das Treppengeländer gestoßen und ins Gesicht geschlagen worden zu sein. „Es war eine seltsame Vernehmung, die Aussagen waren sehr konfus, man musste viele Rückfragen stellen“, erklärte ein Polizeibeamter. Als die Dame wegen des Vorfalls am 23. Dezember als Beschuldigte belehrt worden sei, habe sie keine weiteren Angaben mehr gemacht. Staatsanwalt und Richter sahen die Vorwürfe aus der Anklage aufgrund der Schilderungen der Geschädigten als bestätigt an. „Die Angeklagte schilderte einen Sachverhalt, der so nicht stattgefunden haben kann“, stellte Richter Helmut Berger fest. Er verurteilte die bislang strafrechtlich unbescholtene Rentnerin zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro.

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