Feiertag - „Tag der Arbeit“: Das bedeutet der 01. Mai

Grund für die Wahl des Datums war die Tatsache, dass damals in den USA jeweils zum 1.Mai alte Arbeitsverträge ausliefen, neue wurden geschlossen. Deshalb hieß der 01. Mai damals auch „Moving Day“.

Rund 400.000 Beschäftigte aus 11.000 Betrieben beteiligten sich am ersten Tag des Generalstreiks. Mit dabei waren auch die Streikenden der Arbeiterstadt Chicago. Dort kam es am dritten Tag des Generalstreiks während einer Kundgebung zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Auslöser war eine Splitterbombe, die auf Polizeibeamte geworfen wurde. Es gab viele Tote und Verletzte.

Schließlich erreichten die Gewerkschaften doch noch die Umsetzung ihrer Forderung. Ab dem 01. Mai 1890 galt in den USA der 8-Stunden-Arbeitstag.

Für den Tag der Arbeit wurde in Deutschland hart gekämpft

Nachdem die Arbeiterschaft in den USA sich durchgesetzt hatte, wurde der 01. Mai auch in Deutschland und Europa zum Kampftag der Arbeiterklasse für den 8-Stunden-Tag.

In Deutschland gab es das sogenannte „Sozialistengesetz“. Das Dekret von 1878 untersagte alle sozialistischen, sozialdemokratischen und kommunistischen Versammlungen, sofern dabei die soziale Lage unter Beschuss genommen oder das politische System in Zweifel gezogen wurde. Trotzdem gingen am 01. Mai 1890 bereits 100.000 Arbeiter in Städten wie Berlin, Hamburg und Dresden auf die Straße. Der Streik in Hamburg zog sich bis in den Sommer hinein, zeitweise beteiligten sich 20.000 Arbeiter und Arbeiterinnen daran – dennoch konnten sie den 8-Stunden-Tag nicht durchsetzen. Das gelang erst im Jahr 1918.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) kämpfte in den Jahren nach den ersten Streiks darum, den 01. Mai als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Erst im Jahr 1919 war es dann soweit: Die Nationalversammlung der Weimarer Republik erklärte den 01. Mai zum „Tag der Arbeit“ und deutschlandweit zum gesetzlichen Feiertag. Allerdings nicht für immer, sondern eben nur für das besagte Jahr 1919. In den folgenden Jahren war der Tag der Arbeit nur in Lübeck, Sachsen und Schaumburg-Lippe ein gesetzlicher Feiertag.