Wann eine Frau keine Witwenrente bekommt – diese Fälle sollten Hinterbliebene kennen
Das Rentensystem in Deutschland erlaubt nicht immer eine Auszahlung der Witwenrente. Einige Fälle zeigen, wann Frauen kein Geld vom Staat bekommen.
München – Beim Verlust eines Angehörigen kommen schnell einige bürokratische Angelegenheiten auf die Hinterbliebenen zu. Gerade für die Partnerin stellt sich die Frage: Habe ich Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, die geläufig als Witwenrente bezeichnet wird? Die Bedingungen, die der Staat vorgibt, sind eng gefasst – und es gibt einige Irrtümer für Hinterbliebene. Daher sollten sich mögliche Betroffene am besten schon früh mit dem Thema auseinandersetzen. Klar ist: Eine Hochzeit oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die Grundpfeiler für einen Antrag der Witwenrente. Frauen haben in einigen Spezialfällen bei der Auszahlung dieser besonderen Rente keinen Anspruch mehr.
Wann einer Frau Witwenrente ausgezahlt wird – und wann nicht
Erst einmal ist die Regelung bekannt: Stirbt der Ehemann, bekommt die hinterbliebene Ehefrau entweder die kleine oder die große Witwenrente von der deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Dabei ist das Datum der Hochzeit entscheidend: Wer nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet hat, bekommt 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen. Vor diesem Datum liegt die große Witwenrente sogar bei 60 Prozent. Voraussetzung: die Frau muss mindestens 47 Jahre alt oder vermindert erwerbsfähig sein
oder für ein minderjähriges Kind sorgen. Trifft keiner dieser Punkte zu, bekommen Frauen die kleine Witwenrente – die natürlich deutlich geringer ausfällt.
Jetzt kommen die Besonderheiten: Auch geschiedene Frauen haben Anspruch auf Witwenrente – unter diesen Voraussetzungen:
- Die Ehe zu dem Verstorbenen wurde vor dem 1. Juli 1977 geschieden.
- Die nun Hinterbliebene hatte im Jahr vor dem Tod des Partners Anspruch auf Unterhalt.
- Der Verstorbene war fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
- Die Frau hat während Lebzeiten Ihres Ex-Partners nicht nochmal geheiratet.
Schon beim letzten Punkt wird deutlich: Frauen, die erneut in den Bund der Ehe eingegangen sind, verwirken einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente – das gilt für die kleine und auch die große Witwenrente. Wird dann allerdings die neue Verbindung wieder geschieden oder der neue Ehepartner verstirbt, kann die zuvor weggefallene Witwenrente wieder aktiviert werden.
Ein weiterer Fall, bei dem Frauen keinen Anspruch auf Witwenrente haben, ist das Rentensplitting. Bei diesem Verfahren werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt – um eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche zu ermöglichen.
Art der Rente: | Hinterbliebenenrente (Witwenrente) |
Einführung: | Frühes 20. Jahrhundert |
Unterscheidung: | Große Witwenrente / Kleine Witwenrente |
Gesetzliche Grundlage: | § 33 Abs. 1 SGB VI |
Auszahlung: | Deutsche Rentenversicherung |
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Wie lange Frauen eine Witwenrente bekommen
Bei der Dauer der Zahlung wird ebenfalls wieder unterschieden, ob man die kleine oder große Witwenrente bezieht. Die
Die große Witwenrente wird dauerhaft gewährt, sofern Frauen keine erneute Hochzeit oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Hingegen wird die kleine Witwenrente entweder für einen Zeitraum von zwei Jahren oder unbegrenzt gezahlt. Letzteres trifft zu, wenn vor Januar 2002 geheiratet wurde oder man selbst oder der verstorbene Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren worden ist.
Witwenrente berechnen: wie hoch ist die Auszahlung für Hinterbliebene?
Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Witwenrente auf Antrag zunächst für die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners – und zwar in voller Höhe der Rente des Verstorbenen und auf einen Schlag ausgezahlt (sogenanntes Sterbevierteljahr). Bei weiteren Einkünften drohen allerdings Abzüge bei der Witwenrente. Sollte der verstorbene Ehemann zum Zeitpunkt seines Ablebens noch keine Rente bezogen haben, wird die Rente an die hinterbliebene Frau ausbezahlt, auf die der Mann theoretisch Anspruch hatte.
Nach dem Sterbevierteljahr entscheidet sich, ob die Frau die kleine oder große Witwenrente beziehen kann. Übrigens: Frauen sollen in einem deutschen Nachbarland keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Damit will die Schweiz gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und Geld sparen.